Keine Ãœberraschung
(pressrelations) -
"Das Urteil ist keine Ãœberraschung. Denn wer schwere Straftaten begeht, dem droht im Rechtsstaat der Freiheitsentzug, jedoch nicht der Entzug von Recht und Gesetz."
erklärt Wolfgang Ne?kovic, Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE, zur Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe, das Land Baden-Württemberg in vier Fällen zu Entschädigungszahlungen an zu Unrecht inhaftierte Sicherungsverwahrte in Höhe von insgesamt 240.000 ? zu verurteilen.
Ne?kovic weiter:
"Mit ihren Entschädigungsklagen begehrten die ehemals Sicherungsverwahrten Entschädigung für die Dauer der menschenrechtswidrigen Haft. Die Richter am Landgericht hatten sich für ihre Entscheidung an den Vorgaben aus Straßburg und Karlsruhe zu orientieren und nicht an den Forderungen der Stammtische. Eine menschrechtswidrige Haft ist Freiheitsberaubung."
Zum Hintergrund: In denen vom Landgericht zu beurteilenden Fällen waren vier Kläger zu 10 Jahren anschließender Sicherungsverwahrung nach Ablauf ihrer Strafhaftzeit verurteilt worden. Dies entsprach der seinerzeit geltenden Höchstfrist für eine Sicherungsverwahrung. Diese Höchstfrist ließ der Gesetzgeber jedoch 1998 entfallen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied dann im Dezember 2009, dass der nachträgliche Wegfall der 10-Jahres-Höchstfrist menschenrechtswidrig war. Auch die Entschädigungskläger wurden daraufhin ? nach weit mehr als 10 Jahren Verwahrung - entlassen. Das Bundesverfassungsgericht teilte im Weiteren die Entscheidung aus Straßburg.
Wolfgang Ne?kovic, MdB
- Richter am Bundesgerichtshof a. D. -
Justiziar der Fraktion DIE LINKE.
Mitglied im Vorstand der Fraktion Die LINKE
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