PresseKat - Kaupthing-Bank wird verstaatlicht

Kaupthing-Bank wird verstaatlicht

ID: 61400

Anleger mĂŒssen EntschĂ€digung bei islĂ€ndischer Einlagensicherung beantragen

(firmenpresse) - Stuttgart, den 10.10.2008: Noch im August blickte die islĂ€ndische Kaupthing-Bank auf ein erfolgreiches erstes Halbjahr auf dem deutschen Markt zurĂŒck und warb mit garantiertem Zinssatz von 5,65% bis 2012 – auch fĂŒr Neukunden. „Diese ungewöhnlich langfristige Garantie hat unsere Kunden ĂŒberzeugt. Sie werden im Garantiezeitraum immer an der Spitze des Zinswettbewerbs liegen – und das ganz einfach und transparent, ohne jede BeschrĂ€nkung“, so der deutsche Managing Director Michael Kramer damals (Kaupthing-Pressemitteilung vom 21.08.2008). Jetzt steht das Geldinstitut vor der Pleite und wurde gestern unter Staatsaufsicht gestellt. Auch die Konten von mehr als 30.000 deutschen Anlegern sind eingefroren, ein Zugriff ist zurzeit nicht möglich.

Das islĂ€ndische Unternehmen lockte stets mit lukrativen Zinsen fĂŒr Tagesgeldkonten, galt aber als Risikobank. Aufgrund des Status als Auslandsbank profitiert sie auch nicht von der Garantie der Bundeskanzlerin Merkel. „Die Kaupthing-Bank ist weder Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, noch sind Einlagen bei ihr ĂŒber die EntschĂ€digungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert. FĂŒr das EntschĂ€digungsverfahren ist vielmehr die islĂ€ndische Einlagensicherung nach dortigem Recht zustĂ€ndig. Betroffene mĂŒssen sich an die IslĂ€ndische Zentralbank wenden, welche gesetzlich Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von € 20.887 absichert“, erlĂ€utert Rechtsanwalt Dr. Heinz SteinhĂŒbel.

Der Stuttgarter Anwalt rĂ€t Kunden in einem solchen Falle zu Rechtsbeistand. Ist das Geldinstitut endgĂŒltig pleite, hat zwar jeder Anleger Anspruch auf EntschĂ€digung, jedoch muss dieser Anspruch erst geltend gemacht werden. „Jetzt abzuwarten und nichts zu tun, ist nicht der richtige Weg“, lautet seine Warnung. „Die Anleger mĂŒssen aktiv handeln, um ein Anrecht auf ihr Vermögen zu haben und den Schaden einzudĂ€mmen. Ohne Antrag bei der IslĂ€ndischen Einlagensicherung fließt auch kein Geld.“





Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. SteinhĂŒbel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegrĂŒndete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den fĂŒhrenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie Aktienrecht betreuen derzeit sechs RechtsanwĂ€lte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von AktionĂ€ren und geschĂ€digten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.



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Datum: 14.10.2008 - 12:55 Uhr
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