PresseKat - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Häusliches Arbeitszimmer richtig von der Steuer absetzen

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Häusliches Arbeitszimmer richtig von der Steuer absetzen

ID: 611773

(firmenpresse) - Zum modernen Arbeitsleben gehört immer mehr das Homeoffice. Wenn der Chef das Arbeiten von zu Hause aus erlaubt, ist das nicht nur praktischer für die Familie, sondern kann auch die Steuerbelastung senken, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt des Berufslebens bildet, kann man die Kosten dafür als Werbungskosten von der Steuer absetzen“, so Mark Weidinger, Vorstand des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins. Auch Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, die viel am heimischen Schreibtisch tätig sind, dort aber nicht ihren beruflichen Mittelpunkt haben, können mit Steuervorteilen rechnen, wenn ihnen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Der Werbungskostenabzug wird hierbei aber auf 1.250 Euro im Jahr begrenzt.

Laut Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. sind alle Unterhaltskosten, die in der Wohnung anfallen, abzugsfähig. Dazu zählen zum Beispiel auch Ausgaben für Energie, Wasser, Reinigung, die Hausratversicherung oder die Grundsteuer. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Mietwohnung oder ein Eigenheim handelt. Bei Wohneigentum werden statt der Miete die anteiligen Abschreibungen, die Darlehenszinsen sowie die Betriebskosten anerkannt.

Wie hoch der abziehbare Anteil ist, hängt von der Größe des Arbeitszimmers ab. Nimmt das Büro in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung zum Beispiel 15 Quadratmeter ein, können entsprechend 15 Prozent der Kosten in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Aufwendungen für Ausstattungsgegenstände, wie z. B. Schreibtisch, Bürostuhl, Computer usw., können übrigens neben den Aufwendungen für das Arbeitszimmer unbegrenzt abgezogen werden. Die 1.250 Euro-Grenze greift hier nicht, dafür müssen die Kosten für die Gegenstände aber auf die Nutzungsdauer verteilt werden.

Allerdings stellt das Finanzamt auch Anforderungen an das Arbeitszimmer. So muss es von der restlichen Wohnung getrennt und für die berufliche Tätigkeit geeignet sein.





Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG, zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, um Ihre Steuervorteile zu nutzen. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.



PresseKontakt / Agentur:

Gudrun Steinbach (Vorstand)
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Riesstraße 17
80992 München
Telefon: (089) 278 131 13
Telefax: (09402) 503 523
E-Mail: g.steinbach(at)lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  CHIP bringt einmalige Premium-Version mit 3 DVDs Spektakuläre Tierschutzaktion vor größter Moschee in Deutschland ? Symbolische Schächtung eines Rindes
Bereitgestellt von Benutzer: FroehlichPR
Datum: 05.04.2012 - 10:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 611773
Anzahl Zeichen: 2067

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Steinbach (Vorstand)
Stadt:

München


Telefon: (089) 278 131 13

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.04.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Häusliches Arbeitszimmer richtig von der Steuer absetzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Hilfe im Haushalt wird steuerlich begünstigt ...

Wäsche waschen, putzen, bügeln, Staub saugen, Rasen mähen. Bis zu zwei Stunden am Tag verbringen die meisten Deutschen täglich mit Hausarbeit. "Wer sich dabei externe Unterstützung sucht, profitiert nicht nur von mehr Freizeit, sondern auch ...

Lohi spendet 40.000 Euro für Flutopfer ...

Einen Spendenscheck in Höhe von 40.000 Euro konnte Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.) jetzt an Kai Pleuser von "Aktion Deutschland Hilft", dem Bündnis deutscher Hilfsorganisationen, überreichen. &q ...

Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.