PresseKat - Menschenrechtsbeauftragter fordert weltweite Abschaffung der Todesstrafe

Menschenrechtsbeauftragter fordert weltweite Abschaffung der Todesstrafe

ID: 604531

Menschenrechtsbeauftragter fordert weltweite Abschaffung der Todesstrafe

(pressrelations) - inungsdatum
27.03.2012
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, sagte heute (27.03.):
"Ich bin äußerst schockiert über die von Amnesty International veröffentlichten Zahlen, nach denen 2011 wesentlich mehr Menschen hingerichtet wurden als im Vorjahr.
Die Todesstrafe verstößt gegen die Menschenwürde. Ich fordere die menschenrechtsverletzenden Staaten auf, die Todesstrafe abzuschaffen!
Es ist besorgniserregend, dass einige Länder die Zahlen der Verurteilungen und Hinrichtungen nicht veröffentlichen. Die fehlende Transparenz macht eine Kontrolle unsererseits fast unmöglich.
Wir dürfen uns aber nicht entmutigen lassen, weiter für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu kämpfen. Positiv ist, dass eine zunehmende Zahl von Staaten die Todesstrafe abgeschafft hat. Wir sind also auf dem richtigen Weg."
Hintergrund:
Nur noch wenige Länder halten an der Todesstrafe fest, in diesen stieg jedoch die Zahl der Hinrichtungen:
China ausgenommen, wurden 2011 mindestens 676 Menschen (2010: 527) in 20 Ländern (2010: 23) hingerichtet und fast 2.000 Menschen in 63 Ländern (2010: 67) zum Tode verurteilt.
Weltweit vollstreckten Iran (mind. 360), Saudi-Arabien (mind. 82), Irak (mind. 68), die USA (43) und Jemen (mind. 41) die meisten Todesurteile.
Neben Saudi-Arabien war Iran auch das einzige Land, das Todesurteile an minderjährigen Straftätern vollstreckte. Zur Todesstrafe in China veröffentlicht Amnesty seit 2009 keine Zahlen mehr, da China diese Angaben als Staatsgeheimnis behandelt. Amnesty schätzt, dass dort weiterhin Tausende hingerichtet werden.
Weltweit haben aktuell 141 Staaten die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.
Für Deutschland ist der Einsatz für Aussetzung und Abschaffung der Todesstrafe ein Schwerpunkt der Menschenrechtspolitik, sowohl in den bilateralen Beziehungen als auch im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Die EU-Leitlinien zur Todesstrafe sind dabei die Basis des praktischen Engagements der EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Union. Die EU gibt öffentliche Erklärungen ab und führt zielgerichtete Demarchen aus mit dem Ziel, die Vollstreckung der Todesstrafe in Einzelfällen zu verhindern, aber auch grundsätzlich auf die Praxis einzelner Länder einzuwirken.






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Datum: 27.03.2012 - 14:00 Uhr
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