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Mehrfachstrategie gegen ueberzogene Manager- und Vorstandsverguetungen

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Mehrfachstrategie gegen ueberzogene Manager- und Vorstandsverguetungen

(pressrelations) - aktuellen Debatte ueber ueberzogene Manager- und Vorstandsverguetungen bei VW und anderswo erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poss:

Sicherlich ist nicht zu beanstanden, dass der VW-Rekordgewinn
2011 sich in der Verguetung des Vorstandes des Unternehmens widerspiegelt. Viele Menschen - und auch viele Unternehmer im Land halten allerdings die 17,4 Millionen Euro fuer Herrn Winterkorn nicht fuer angemessen. Wieder einmal stellt sich die
Frage: Muss der Gesetzgeber da eingreifen?

Vor einigen Jahren sind die Regelungen zur angemessenen Verguetung von Vorstaenden im Aktienrecht neu geregelt worden.
Damals hat sich die Grosse Koalition entschieden, nicht den Gesetzgeber an die Stelle der Aufsichtsraete zu setzen, denen im Unternehmen die Verguetungsverhandlungen mit den Vorstaenden obliegen. Allerdings hat der Gesetzgeber den Verantwortlichen klarere Kriterien fuer eine am langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Verguetung vorgegeben und zugleich die Verantwortung der Aufsichtsraete im Gesetz noch einmal herausgestellt. Die Erfahrungen seitdem und auch jetzt im Fall VW zeigen, dass diese Verantwortung nicht immer in der vom Gesetzgeber gewuenschten Weise wahrgenommen wird.

Es ist in unserer Wirtschafts- und Rechtsordnung nicht die Sache des Gesetzgebers, den Unternehmen starre Gehaltsobergrenzen oder -relationen vorzugeben. Aber: Es stuende den Verantwortlichen durchaus an, dies selbst mit Blick auf die konkrete Lage in ihrem Unternehmen zu tun. Weder das Gesetz, noch der Corporate-Governance-Kodex hindern die Aufsichtsraete daran, zum Beispiel unternehmensbezogene Obergrenzen fuer Gehaelter und Boni (sogenannte Caps) einzufuehren, um zu verhindern, dass sich die Verguetungsschere innerhalb des Unternehmens ins Unermessliche oeffnet. Gerade bei VW, wo Arbeitnehmervertreter und mit dem Land Niedersachsen ein starker oeffentlicher Eigentuemer gemeinsam ueber eine Mehrheit im Aufsichtsrat verfuegen, sollte so etwas eigentlich selbstverstaendlich sein.





Fuer den Gesetzgeber bleibt gleichwohl eine Handlungsmoeglichkeit, auf die sich immer weiter oeffnende Einkommensschere in der Gesellschaft zu reagieren: mit einer Erhoehung der Einkommensteuer auf Spitzeneinkommen und der Wiedereinfuehrung der Vermoegensteuer. Beides hat die SPD bereits im vergangenen Jahr in ihrem Finanz- und Steuerkonzept beschlossen.

Unsere soziale, mitbestimmte Marktwirtschaft lebt davon, das alle Akteure in ihren jeweiligen Aufgaben die noetige Verantwortung fuer eine angemessene Verteilung der Ergebnisse des gemeinsamen Wirtschaftens uebernehmen.


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Datum: 19.03.2012 - 14:00 Uhr
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