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Leistung in der Wissenschaft muss sich lohnen

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Leistung in der Wissenschaft muss sich lohnen

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Besoldung von W2-Professoren zu gering

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die Besoldung von W2-Professoren im hessischen Landesdienst zu gering ist und nicht dem verfassungsrechtlichen Alimentationsprinzip genügt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und der bildungs- und forschungspolitische Sprecher Albert Rupprecht:

"Wissenschaftliche Leistung muss sich lohnen. Wer den oft steinigen und langen Weg einer Karriere in der Wissenschaft auf sich nimmt, muss auch im Geldbeutel merken, dass seine Leistung geschätzt wird. Daher ist der Landesgesetzgeber gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen.
Wie das Verhältnis von festem Gehalt zu leistungsabhängigen Komponenten am besten gestaltet werden kann, müssen nun die Experten anhand der Vorgaben des Urteils prüfen. Dabei muss aber aus Sicht der Forschungspolitik klar sein: Jeder, der seine Leistung bringt, muss sich darauf verlassen können, dass er ein angemessenes Gehalt erreicht. Diese Leistungsstufe müssen grundsätzlich alle erreichen können.
Auf der anderen Seite sind Professoren nicht nur Beamte. Wem die Verfassung freies Forschen mit Steuergeldern und besonderen Zuverdienstmöglichkeiten garantiert, muss sich auch in Peer-Review-Verfahren dem Wettbewerb stellen und sich beispielsweise an Publikationen, Drittmitteln und Patenten messen lassen.
Für die Besten, die ihre Ziele übererfüllen, die Angebote von Dritten haben und die man halten möchte, muss dann auch die Möglichkeit bestehen, dass sie deutlich mehr verdienen als nur die ?angemessenen? hundert Prozent. Nur so ist der Hochschulstandort Deutschland international wettbewerbsfähig."


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Datum: 14.02.2012 - 16:30 Uhr
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