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Ratgeber: Partikelfilter-Nachrüstung wird wieder gefördert

ID: 557401

Ratgeber: Partikelfilter-Nachrüstung wird wieder gefördert

(pressrelations) -
19. Januar 2012. Die Bundesregierung fördert in diesem Jahr noch einmal die Partikelfilter-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Zuschuss in Höhe von 330 Euro. Dies führt zu einer günstigeren Umweltplakette. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) weist darauf hin, dass für die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichenden Förderanträge der früheste Termin für Ausgabe der Formulare und Antragstellung vom 15. Februar dieses Jahres auf den 1. Februar vorgezogen wurde. Die Abgabefrist endet weiterhin mit Ablauf des 15. Februar 2013. Unternehmen müssen zusätzlich zum Förderantrag die unterschriebene "De-minimis"-Erklärung vorlegen.

Gefördert werden Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007 sowie andere Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobil, Krankenwagen, Leichenwagen, rollstuhlgerechtes Fahrzeug) sowie leichte Nutzfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009.

Die 30 Millionen, die das Bundesumweltministerium (BMU) für die Förderung bereitstellt, reichen für über 90 000 Nachrüstungen, die 2012 durchgeführt und von der Zulassungsbehörde in die Kfz-Papiere eingetragen werden. Antragsformulare und "De-minimis"-Vordrucke werden vom BAFA sowohl online als auch nach schriftlicher Anforderung zur Verfügung stellt. Kontakt: Referat 514, Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn, www.bafa.de, Fax 06196 908777.

Die GTÜ empfiehlt, möglichst viele Informationen über die am Markt erhältlichen Nachrüstpartikelfilter für das betroffene Fahrzeug einzuholen und zu vergleichen. Die Nachrüstung mit Partikelfilter oder Partikelfilter-Katalysator sollte in jedem Fall in einer Kfz-Fachwerkstatterfolgen. Mit der Einbaubescheinigung der Werkstatt geht es dann zur Kfz-Zulassungsstelle, um die Partikelfilter-Nachrüstung im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) eintragen zu lassen. Danach kann der BAFA-Förderantrag ausgefüllt werden und zusammen mit einer Kopie der geänderten Zulassung per Post bis spätestens 15. Februar 2013 beim BAFA eingereicht werden. Nach der Bearbeitung und Anerkennung wird der Barzuschuss von 330 Euro dann auf das Konto des Halters überwiesen.





Die GTÜ rät allerdings, zuvor zu klären, ob sich ? abgesehen von der freien Fahrt in Umweltzonen sowie dem persönlichen Beitrag zum Umweltschutz ? im konkreten Einzelfall das Nachrüsten tatsächlich auch lohnt. Möglicherweise wäre ein jüngerer Gebrauchter oder ein neues Fahrzeug die bessere Lösung ist. Das hängt im Wesentlichen vom momentanen Zeitwert des Fahrzeugs bzw. seinem Allgemeinzustand ab ? und natürlich dem Geldbeutel des Halters: Die Sachverständigen der GTÜ weisen darauf hin, dass die reinen Teilepreise (je nach Fahrzeug) für Zusatz-Partikelfilter zwischen rund 300 bis 1200 Euro liegen und bei Austausch-Oxidationskatalysatoren mit integriertem Partikelminderer sogar bis zu 2200 Euro kosten können. Falls der vorhandene Katalysator über fünf Jahre alt ist oder über 80 000 Kilometer in Betrieb ist, muss er bei einer Filter-Nachrüstung ausgetauscht werden. Hinzu kommen noch die Kosten für den Einbau in der Werkstatt sowie der Verwaltungs- und Zeitaufwand. Das kann dann teuer werden. Bei gepflegten, bis zu zehn Jahre alten Fahrzeugen lohnt sich jedoch in der Regel die Nachrüstung, die zudem den Wiederverkaufswert deutlich erhöht.

Die Gesellschaft für Technische Überwachung hat unter http://feinstaub.gtue.de eine kostenfrei nutzbare Onlinedatenbank rund um die Umweltplakette und Filter-Nachrüstung eingerichtet, die auch Anbieter nennt.

Angesichts begrenzter Fördermittel und -fristen rät die GTÜ-Experten, mit der Nachrüstung und der Antragstellung nicht zu lange zu warten. Denn je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller ist der Staatszuschuss auf dem Konto.


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Datum: 19.01.2012 - 17:00 Uhr
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