Erfolgreicher Einsatz für faire Löhne
(pressrelations) -
Mindestlohnregelungen haben sich bewährt
Das Bundeskabinett hat am Dienstag Verordnungen für Branchenmindestlöhne in der Zeitarbeit, dem Dachdecker- und Gebäudereiniger-Handwerk beschlossen. Während es sich beim Dachdeckerhandwerk und den Gebäudereinigern um Folgeregelungen handelt, wird für die Zeitarbeit erstmals ein Branchenmindestlohn eingeführt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß:
"Die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne verhindern Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Unternehmen, die ihren Beschäftigten existenzsichernde Löhne bezahlen. Mit dem Erlass der Verordnungen beweist die Bundesregierung einmal mehr, dass sie es mit ihrem Einsatz für faire Löhne ernst meint.
Ein Zuzug osteuropäischer Zeitarbeiter zu Dumpinglohn-Bedingungen ist jetzt nicht mehr möglich. Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger- und Dachdeckerhandwerk haben sich bewährt, wie auch die wissenschaftliche Evaluierung eindeutig ergeben hat. Es ist nur konsequent, dass diese jetzt verlängert werden.
Die Verordnungen gehen jeweils auf einstimmige Empfehlungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im paritätisch besetzten Tarifausschuss zurück. In den genannten Branchen arbeiten insgesamt ungefähr 1,3 Millionen Beschäftigte."
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