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Änderung der Anreizregulierungsverordnung weitet den Flaschenhals bei Investitionen in den Übertragungsnetzausbau

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Änderung der Anreizregulierungsverordnung weitet den Flaschenhals bei Investitionen in den Übertragungsnetzausbau

(pressrelations) -
Verteilnetze dort ausbauen, wo erneuerbare Energie gewonnen wird

Das Bundeskabinett hat eine Änderung zum Zeitverzug in der Anreizregulierungsverordnung beschlossen. Dazu erklärt der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß:

"Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts wird ein weiteres Investitionshemmnis beim Netzausbau beseitigt. Der Zeitverzug von zwei Jahren bei den Investitionsbudgets ist nicht mehr mit einem beschleunigten Netzausbau vereinbar. Deshalb ist es richtig, dass die Kosten mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Regelung nun unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigt werden können.

Eine beschleunigte Energiewende bedarf eines beschleunigten Übertragungsnetzausbaus. Denn mit einem immer größeren Anteil der erneuerbaren Energien wächst auch die Entfernung zwischen dem Ort des Verbrauchs und der Erzeugung.

Aber die neue Regelung betrifft fast ausschließlich nur die Übertragungsnetze. Doch dort, wo es viel Zubau an erneuerbaren Energien gibt, müssen die Verteilnetze auch ausgebaut und aufgerüstet werden. Deshalb sollten in der Anreizregulierungsverordnung im kommenden Jahr bedarfsgerecht neue Investitionsanreize für den Verteilnetzausbau geschaffen werden."

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2011 eine Novelle der Anreizregulierung verabschiedet. Damit erfolgt die Beseitigung des Zeitverzugs bei der Erlöswirksamkeit von Kosten aus Investitionsbudgets (§ 23 ARegV). Kosten aus Investitionsmaßnahmen werden zukünftig unmittelbar im Jahr ihrer Entstehung in der Erlösobergrenze des jeweiligen Netzbetreibers abgebildet. Der Bundesrat muss der Änderung zustimmen.

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Datum: 15.12.2011 - 18:00 Uhr
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