PresseKat - Urteil: Entlassung eines Berufskraftfahrer ohne Fahrerlaubnis nicht rechtens

Urteil: Entlassung eines Berufskraftfahrer ohne Fahrerlaubnis nicht rechtens

ID: 532930

Urteil: Entlassung eines Berufskraftfahrer ohne Fahrerlaubnis nicht rechtens

(pressrelations) - 2. Dezember 2011. Ein Berufskraftfahrer, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, so dass er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, darf umgehend entlassen werden. Geschieht der zugrundeliegende Verkehrsverstoß während einer Privatfahrt und hat er keinerlei Beziehung zur Arbeit kommt jedoch nur eine personenbedingte ordentliche Kündigung in Betracht. Wurde das Fahrverbot nur auf einen Monat beschränkt und nutzt der Betroffene während dieser Zeit seinen Urlaubsanspruch, ist jegliche Kündigung hinfällig. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Az. 5 Sa 295/10).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, betraf den fristlosen Rauswurf einen im In- und Ausland eingesetzten Kraftfahrer. Der Chef ließ sich auch nicht von der Tatsache umstimmen, dass sich das Fahrverbot ja nur auf einen Monat beschränken würde, für den der Kraftfahrer bereit war, seinen regulären Urlaub zu opfern. Er argumentierte, der Entlassene habe durch seinen Kündigung ja nur noch einen Urlaubsanspruch von lediglich zehn Tagen.

Dieser Argumentation folgten die Richter und sahen darin eine Milchmädchenrechnung. Wäre der Mann nämlich nicht zu Unrecht gekündigt worden, hätte ihm noch der gesamte Urlaubsanspruch für das laufende Jahr zugestanden, Das hätte ausgereicht, die Zeit des Fahrverbots zu überbrücken.

Der um seine Existenz bangende Berufskraftfahrer habe das Unternehmen erst im allerletzten Augenblick von dem Fahrverbot informiert und damit zusätzliche organisatorische Probleme bereitet, argumentierte dagegen der Arbeitgeber. Ein solches zwar pflichtwidriges Verhalten führe aber in der Bewertung nicht zu einem so weit reichenden Vertrauensverlust, dass daraus ein Kündigungsgrund entstehe, urteilte aber das Landesarbeitsgericht.


Kontakt:
Redaktion Auto-Medienportal.Net
Enzer Straße 83
31655 Stadthagen
workTel.: +49(0)5721 9383988
Fax: +49(0)5721 92175
E-Mail: newsroom(at)auto-medienportal.net



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Renault verlost Elektrofahrzeug Twizy Mazda-Fabrikation: Je gleicher, desto besser
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 02.12.2011 - 17:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 532930
Anzahl Zeichen: 2271

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urteil: Entlassung eines Berufskraftfahrer ohne Fahrerlaubnis nicht rechtens"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Auto-Medienportal.Net (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ade VW Kombi: Letzter Aufruf für einen Klassiker ...

Jetzt ist Schluss: Volkswagen bringt in Brasilien diesen Monat die letzten 600 Exemplare des Kombi auf den Markt, wie der dortige und noch auf dem T2 basierende Bulli heißt. Zum Abschied gibt es die Sonderserie "Last Edition". Der seit d ...

Westeuropa nimmt wieder Fahrt auf ...

Im Juli erhöhten sich die Pkw-Neuzulassungen in Westeuropa um gut vier Prozent auf 954 300 Einheiten. Nach April ist das der zweite Wachstumsmonat in diesem Jahr. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht darin eine Bestätigung der für die ...

Volkswagen nimmt neues Motorenwerk in China in Betrieb ...

Volkswagen hat heute das erste von sieben neuen Werken in China in Betrieb genommen. In der Fabrik des Joint Ventures Volkswagen FAW Engine in Changchun wird die neueste Generation der EA888-Motoren vom Band laufen. Das Werk in direkter Nachbarscha ...

Alle Meldungen von Auto-Medienportal.Net