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Menschenrechte gelten auch in Diplomatenhaushalten

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Menschenrechte gelten auch in Diplomatenhaushalten

(pressrelations) -
Zum internationalen Tag der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November erklären der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer sowie die stellvertretende Sprecherin Angelika Graf:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative des Deutschen Instituts für Menschenrechte, über einen Musterprozess Hausangestellten in Diplomatenhaushalten zu ihrem Recht zu verhelfen. Unter dem Deckmantel ihrer diplomatischen Immunität behandeln manche Botschaftsangehörige ihr Personal wie Sklaven. Leidtragende sind vor allem weibliche Hausangestellte, von denen viele aus Asien stammen und aufenthaltsrechtlich von ihrem Arbeitgeber abhängig sind. Sie leisten unzählige Überstunden, werden schlecht oder gar nicht bezahlt, werden geschlagen und sexuell missbraucht. Oftmals dürfen sie das Haus allein nicht verlassen. Weggesperrt, abhängig und ohne Kenntnisse über ihr Gastland haben sie wenig Chancen, sich zu wehren.

Nach dem Wiener Konsularabkommen sind Diplomaten und ihre Familienangehörigen vor zivil- und strafrechtlicher Verfolgung im Gastland geschützt.

Im aktuellen Musterprozess geht es um die finanzielle Forderung einer indonesischen Hausangestellten, die in einem saudischen Diplomatenhaushalt ausgebeutet und misshandelt worden war. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage zwar abgewiesen und dies mit der Immunität des Diplomaten begründet. Die Hoffnungen richten sich nun aber auf die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht.

Ähnliche Fälle von Sklaverei gibt es in vielen Ländern. Berüchtigt sind vor allem die reichen Golfstaaten, aber auch im wohlhabenden Libanon sind viele Arbeitsverhältnisse so unerträglich, dass sich regelmäßig Hausangestellte das Leben nehmen. Deutschland und andere europäische Staaten, die den Menschenrechten verpflichtet sind, dürfen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, wie sie manche Hausangestellte erleiden, nicht zulassen. Daher müssen die Außenministerien deutlicher als bisher ihre Gastdiplomaten auf korrekte Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von Mindestlöhnen hinweisen. Das Personal selbst sollte in Abwesenheit des Arbeitgebers auf seine Rechte hingewiesen werden.





Es gäbe eine Reihe wirksamer präventiver Maßnahmen zum Schutz von Hausangestellten - sie müssen nur gewollt sein und konsequent umgesetzt werden. Kommt es dennoch zum Streitfall, muss das Opfer sein Recht und eine Entschädigung einfordern können. Dies kann außergerichtlich oder gerichtlich geschehen. Bei allem Respekt für die diplomatische Immunität steht die SPD-Bundestagsfraktion auf der Seite der Opfer. Mit großer Spannung erwartet sie daher die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.


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Datum: 24.11.2011 - 14:15 Uhr
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