PresseKat - Kommunale Entsorgung gefaehrdet: Rosinenpickerei durch gewerbliche Sammler

Kommunale Entsorgung gefaehrdet: Rosinenpickerei durch gewerbliche Sammler

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Kommunale Entsorgung gefaehrdet: Rosinenpickerei durch gewerbliche Sammler

(pressrelations) - Anlaesslich der 2./3. Lesung des Regierungsentwurfs fuer ein Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts erklaeren der umweltpolitische Sprecher Matthias Miersch und der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:

Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. Nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge gehoert der komplette Hausmuell einschliesslich seiner wertvollen Teile in die Haende der oeffentlich-rechtlichen Entsorger. Mit dem neuen Gesetz entstehen Gefahren und Unwaegbarkeiten fuer die oeffentlich-rechtlichen Entsorger bezueglich Zustaendigkeiten und Abfallgebuehren.

Die in letzter Minute eingebrachten Kompromissvorschlaege zur Beschraenkung gewerblicher Sammlungen sollen in die richtige Richtung gehen. Tatsaechlich werden durch neue unbestimmte Rechtsbegriffe zusaetzliche Unsicherheiten ausgeloest.

In dem sogenannten Kompromiss ist ueberdies die Gleichwertigkeitsklausel sehr problematisch. Wenn eine gewerbliche Sammlung hoeherwertig ist, muss sie zugelassen werden, egal ob sie den Bestand der oeffentlich-rechtlichen Entsorger gefaehrdet oder zu massiven Gebuehrenerhoehungen fuehrt. Bestenfalls drohen durch die Gleichwertigkeitsklausel zahlreiche Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang. Damit entstehen fuer alle Beteiligten - oeffentliche wie private Entsorger - Rechtsunsicherheiten. Schlimmstenfalls steht am Ende trotzdem Rosinenpickerei durch gewerbliche Sammler.

Durch die Definition der gewerblichen Sammlungen in Paragraf 3 Absatz 18 des Gesetzes besteht im Zusammenhang mit der Gleichwertigkeitsklausel zudem die Gefahr, dass die Abfall-Aufgabe den Kommunen nicht mehr "eigentuemlich und vorbehaltlos" zugeschrieben werden kann und sie daher als umsatzsteuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art einzustufen waeren. Wenn die kommunalen Entsorger den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen muessen, steigen auch die Abfallgebuehren.

Trotz des Kompromisses drohen weitere Privatisierungen, zumal bei der Gleichwertigkeitsklausel die Loehne und Gehaelter der Beschaeftigten nicht beruecksichtigt werden. Es ist ein Unterschied, ob ein Muellwerker in einem Kommunalbetrieb einen ordentlichen Tariflohn bekommt oder in einem privaten Unternehmen fuer einen Mindestlohn von 8,33 Euro arbeitet und damit zusaetzlich bei der Arge eine Aufstockung beantragen muss.





Auch aus oekologischer Sicht und im Hinblick auf den Ressourcenschutz ist das Gesetz eine Enttaeuschung. Anstatt die fuenfstufige Abfallhierarchie umzusetzen und das Recycling zu staerken, wird nur die dreistufige Abfallhierarchie fortgesetzt.

Abfallvermeidung wird nur als Wort aufgenommen, es wird kein Versuch unternommen, Abfallvermeidung zu staerken. Die Recyclingquoten sollen auf ein Niveau angehoben werden, das laengst in Deutschland erreicht wird. Hoehere ambitionierte Quoten wuerden dem Ressourcenschutz dienen und den technischen Vorsprung der deutschen Recyclingwirtschaft sichern.


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Datum: 28.10.2011 - 12:30 Uhr
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