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Koalition sorgt für schnelle Abhilfe bei Riester-Rückforderung - Freiwilligendienste für Jugendliche werden gestärkt

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Koalition sorgt für schnelle Abhilfe bei Riester-Rückforderung - Freiwilligendienste für Jugendliche werden gestärkt

(pressrelations) -
Zeitnah auf die neue Rechtsprechung zu Ausbildungskosten reagieren

Die Koalition hat heute im Finanzausschuss das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen, welches über den eigentlichen Anwendungsbereich der Beitreibung von Forderungen hinaus steuerliche Fragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen aufgreift. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

"Wir haben das Beitreibungsvorhaben genutzt, um eine ganze Reihe auch von steuerlichen Maßnahmen umzusetzen. So lösen wir z.B. bei der Riester-Rente zügig und bürgerfreundlich die Rückforderungsfälle, die jüngst für Aufregung gesorgt hatten. Die Folgen eines Irrtums über den persönlichen Förderstatus während der Kindererziehungszeit werden entschärft. Ein bereits eingetretener Irrtum kann durch einen nachträglichen Eigenbeitrag korrigiert werden.

Des Weiteren sorgen wir dafür, dass Jugendliche, die am Internationalen Jugendfreiwilligendienst oder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, künftig beim Kindergeld berücksichtigt werden können. Der Katalog der Freiwilligendienste, der Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Familienleistungsausgleichs ist, wird entsprechend erweitert.

Schließlich mussten wir zeitnah auf die neue Rechtsprechung zu den Ausbildungskosten reagieren. Kürzlich hatte der Bundesfinanzhof völlig überraschend - und für viele Sachverständige auch unverständlich - geurteilt, dass Aufwendungen für die Erstausbildung oder das Erststudium Werbungskosten seien. Einen solchen unbegrenzten Abzug halten wir nicht für gerechtfertigt. Womöglich würde dann bald auch der Schulbesuch zum Aufwand für das spätere Berufsleben gezählt. Auf der anderen Seite wollen wir etwas für die Studenten tun. Daher wird der Sonderausgabenabzug, der bisher schon möglich war, von 4.000 Euro auf 6.000 Euro pro Jahr erhöht.

Insgesamt werden mit dem Entwurf auch viele Petiten der Länder erfüllt. Wir setzen daher darauf, dass der Bundesrat dem Gesetz nun zügig zustimmt."






Hintergrund:

Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt.

Gleichzeitig sind steuerliche Änderungen zu ganz unterschiedlichen Bereichen vorgesehen, u.a.:

? Einführung eines Mindestbeitrags von 60 Euro pro Jahr für die im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen. Hierdurch wird sichergestellt, dass bisher mittelbar Zulageberechtigte, die auf Grund der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar zulageberechtigt werden, in der Regel den für die ungekürzte Zulagengewährung erforderlichen Mindesteigenbeitrag geleistet haben. Damit soll eine Rückforderung von Altersvorsorgezulagen aufgrund eines Wechsels des Zulagestatus vermieden werden. Für Zulageberechtigte, die in der Vergangenheit in Unkenntnis ihres Zulagestatus zu geringe Altersvorsorgebeiträge geleistet haben, wird die Möglichkeit vorgesehen, Beiträge nachträglich zu entrichten. Bereits zurückgeforderte Zulagen können dann im Ergebnis wieder ausgezahlt werden.
? Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst sowie den Bundesfreiwilligendienst, um sicherzustellen, dass die teilnehmenden Personen bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs als Kinder berücksichtigt werden können.
? Mit einer Ergänzung im Einkommensteuergesetz wird klargestellt, dass Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind und damit nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden können. Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug wird auf 6.000 Euro angehoben.


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Datum: 26.10.2011 - 14:00 Uhr
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