PresseKat - Quellcode unbekannt ? was können Trojaner wirklich?

Quellcode unbekannt ? was können Trojaner wirklich?

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Quellcode unbekannt ? was können Trojaner wirklich?

(pressrelations) -
Zu den Äußerungen der Bundesregierung im Rechtsausschuss zum Einsatz von Trojanern in Sicherheitsbehörden erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Nach Auskunft der im Ausschuss vertretenen Beamten aus Bundesinnen- und Bundesfinanzministerium ist die zur Quellen-
Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) eingesetzte Software bisher nicht durch die Behörden selbst hergestellt worden, sondern vollumfänglich durch die Firma DigiTask.

Bestürzend ist, dass die Sicherheitsbehörden in diesem Zusammenhang keine Kenntnis darüber haben, über welche Funktionen die eingesetzte Spähsoftware tatsächlich verfügt, da die Behörden den hierfür erforderlichen Quellcode nicht kennen. Ausschließen konnten die zuständigen Beamten nur, dass Instrumente wie Screenshots und Keylogger zur Anwendung gekommen sind. Ob diese und weitere Funktionen allerdings auf der eingesetzten Software vorhanden sind, kann nach Aussage der Bundesregierung mangels Quellcode nicht festgestellt werden.

Damit haben sich die Befürchtungen des Chaos Computer Clubs in wesentlichen Teilen bestätigt.

Die SPD fordert, schnellstmöglich anhand des Quellcodes aufzuklären, über welche Funktionen die bisher eingesetzte Software verfügt. Für die Zukunft dürfen nur solche Software-Programme zum Einsatz kommen, deren Funktionen sich ausschließlich im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten.

Dies kann nach Ansicht der SPD-Bundestagsfraktion nur dann gewährleistet werden, wenn die Programme durch die Sicherheitsbehörden selbst entwickelt werden. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, ihre Behörden mit entsprechendem Sachverstand auszustatten.

Von der Bundesjustizministerin verlangen wir, umgehend einen Entwurf für eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Vorschrift für die Quellen-TKÜ vorzulegen. Der Paragraf 100a der Strafprozessordnung stellt nach Ansicht vieler Experten keine ausreichend präzise Rechtsgrundlage dar.






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Datum: 19.10.2011 - 15:15 Uhr
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