PresseKat - Menschenrechtsbeauftragter fordert umgehende Freilassung des iranischen Pastors Nadarkhani

Menschenrechtsbeauftragter fordert umgehende Freilassung des iranischen Pastors Nadarkhani

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Menschenrechtsbeauftragter fordert umgehende Freilassung des iranischen Pastors Nadarkhani

(pressrelations) -
Laut übereinstimmenden Berichten steht die Todesstrafe gegen den iranischen Pastor Youcef Nadarkhani wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) noch immer im Raum.

Dazu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (12.10.) in Berlin:

"Das iranische Regime spielt mit dem Leben von Youcef Nadarkhani. Täglich erreichen uns neue Meldungen aus Iran, die sich gegenseitig widersprechen. Ihm werden immer wieder neue Vorwürfe gemacht. Das Verfahren scheint auch jetzt nicht nur in den Händen der Justiz zu liegen. Diese Intransparenz zeugt davon, dass Nadarkhani kein rechtsstaatliches Verfahren zuteil wird. Nach unseren Informationen droht Nadarkhani immer noch die Todesstrafe. Ich fordere die umgehende Aufhebung dieser Strafe und die sofortige Freilassung von Youcef Nadarkhani. Ich bin empört darüber, wie das iranische Regime die selbst eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen und die eigene Verfassung ignoriert. Das iranische Regime muss verstehen, dass es sich hierdurch weiter in das internationale Abseits stellt."

Youcef Nadarkhani war im Herbst 2010 in erster Instanz wegen Apostasie zum Tode verurteilt worden. Im Berufungsverfahren wurde das erstinstanzliche Gericht verpflichtet zu klären, ob Youcef Nadarkhani jemals praktizierender Muslim war. Dies konnte nicht nachgewiesen werden. Nach dem Willen des Berufungsgerichts muss Youcef Nadarkhani sich gleichwohl vom Christentum abwenden, um der Todesstrafe zu entgehen. Über den aktuellen Verfahrensstand gibt es widersprüchliche Nachrichten. Gleichzeitig werden Nadarkhani nun auch Vergewaltigung und Erpressung vorgeworfen. Iran hat sich mit der Unterzeichnung des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" verpflichtet, seinen Bürgern u.a. Religionsfreiheit zuzugestehen.


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Datum: 12.10.2011 - 16:45 Uhr
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