PresseKat - Gute Entscheidung in Verantwortung für Deutschland und Europa!

Gute Entscheidung in Verantwortung für Deutschland und Europa!

ID: 490328

scheidung in Verantwortung für Deutschland und Europa!


Parlamentsbeteiligung verbessert Legitimation fundamentaler Europa-Entscheidung

Mit breiter Mehrheit hat am heutigen Donnerstag der Deutsche Bundestag der Stärkung des befristeten Euro-Rettungsschirmes mit der Erhöhung des Gewährleistungsrahmens, der Erweiterung und Flexibilisierung der Instrumente und einer substanziellen Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages zugestimmt. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Norbert Barthle:

"Die heute beschlossene Stärkung des befristeten Euro-Rettungsschirmes ist von größter Wichtigkeit. Durch die Erhöhung des Garantierahmens und die neuen Instrumente des Rettungsschirmes reduzieren wir das Risiko, dass kleine Länder die Stabilität der gesamten Eurozone gefährden.
Unsolide Staatsfinanzen sind eine zentrale Ursache für die derzeitigen Probleme und daher auch wesentlicher Ansatzpunkt für ihre Lösung. Mit dem Rettungsschirm können wir den betroffenen Ländern unter strikten Auflagen Zeit verschaffen: Zeit zur Haushaltskonsolidierung, für die notwendigen Strukturreformen und für die Entwicklung einer "Stabilitätskultur". Ohne eine ausgeprägte Stabilitätskultur kann die Währungsunion nicht funktionieren!
Mit den neuen Regeln zur Parlamentsbeteiligung wird die demokratische Legitimation fundamentaler Entscheidungen auf europäischer Ebene, die die nationale Politik in ihrem Kernbereich ? dem Budgetrecht ? betreffen, deutlich verbessert. Im Rahmen eines abgestuften Verfahrens ist die maximale Einbindung des Deutschen Bundestages sichergestellt, und der Rettungsfonds ist handlungsfähig. Damit stärken wir unserer Bundesregierung den Rücken bei den Verhandlungen und Abstimmungen in Europa.
Die Koalition hat bei der heutigen Abstimmung die sog. Kanzlermehrheit erreicht. Dies zeigt, dass wir handlungs- und führungsfähig sind, geschlossen auftreten und nicht auf eine wankelmütige Opposition angewiesen sind. Wir freuen uns auf den zweiten Teil der Legislaturperiode. Die Koalition wird zum Wohle Deutschlands weiterhin gut zusammenarbeiten."

Hintergrund:
1. Die drei Kernpunkte des Gesetzentwurfes "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" sind:
Die Erhöhung des Gewährleistungsrahmens von derzeit 123 Mrd. Euro auf rund 211 Mrd. Euro. In diesem Umfang wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt, Gewährleistungen für Hilfsmaßnahmen der Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) für Euroländer zu übernehmen. Der Gewährleistungsrahmen kann wie im bisherigen Gesetz mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden.
2. Die Erweiterung und Flexibilisierung der Instrumente der EFSF. Zusätzlich eingeführt werden die Möglichkeit für
o Anleihekäufe auf dem Sekundärmarkt,
o vorsorgliche Kreditlinien,
o Kredite für Bankenrekapitalisierungen.
Auch die neuen Instrumente werden nur unter strikten Bedingungen für das Hilfe beantragende Land gewährt.
3. Einführung eines Höchstmaßes an Mitwirkungsrechten des Deutschen Bundestages an den Maßnahmen der EFSF im Rahmen eines abgestuften Verfahrens.


CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

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Parlamentsbeteiligung verbessert Legitimation fundamentaler Europa-Entscheidung

Mit breiter Mehrheit hat am heutigen Donnerstag der Deutsche Bundestag der Stärkung des befristeten Euro-Rettungsschirmes mit der Erhöhung des Gewährleistungsrahmens, der Erweiterung und Flexibilisierung der Instrumente und einer substanziellen Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages zugestimmt. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Norbert Barthle:

"Die heute beschlossene Stärkung des befristeten Euro-Rettungsschirmes ist von größter Wichtigkeit. Durch die Erhöhung des Garantierahmens und die neuen Instrumente des Rettungsschirmes reduzieren wir das Risiko, dass kleine Länder die Stabilität der gesamten Eurozone gefährden.
Unsolide Staatsfinanzen sind eine zentrale Ursache für die derzeitigen Probleme und daher auch wesentlicher Ansatzpunkt für ihre Lösung. Mit dem Rettungsschirm können wir den betroffenen Ländern unter strikten Auflagen Zeit verschaffen: Zeit zur Haushaltskonsolidierung, für die notwendigen Strukturreformen und für die Entwicklung einer "Stabilitätskultur". Ohne eine ausgeprägte Stabilitätskultur kann die Währungsunion nicht funktionieren!
Mit den neuen Regeln zur Parlamentsbeteiligung wird die demokratische Legitimation fundamentaler Entscheidungen auf europäischer Ebene, die die nationale Politik in ihrem Kernbereich ? dem Budgetrecht ? betreffen, deutlich verbessert. Im Rahmen eines abgestuften Verfahrens ist die maximale Einbindung des Deutschen Bundestages sichergestellt, und der Rettungsfonds ist handlungsfähig. Damit stärken wir unserer Bundesregierung den Rücken bei den Verhandlungen und Abstimmungen in Europa.
Die Koalition hat bei der heutigen Abstimmung die sog. Kanzlermehrheit erreicht. Dies zeigt, dass wir handlungs- und führungsfähig sind, geschlossen auftreten und nicht auf eine wankelmütige Opposition angewiesen sind. Wir freuen uns auf den zweiten Teil der Legislaturperiode. Die Koalition wird zum Wohle Deutschlands weiterhin gut zusammenarbeiten."





Hintergrund:
1. Die drei Kernpunkte des Gesetzentwurfes "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" sind:
Die Erhöhung des Gewährleistungsrahmens von derzeit 123 Mrd. Euro auf rund 211 Mrd. Euro. In diesem Umfang wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt, Gewährleistungen für Hilfsmaßnahmen der Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) für Euroländer zu übernehmen. Der Gewährleistungsrahmen kann wie im bisherigen Gesetz mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden.
2. Die Erweiterung und Flexibilisierung der Instrumente der EFSF. Zusätzlich eingeführt werden die Möglichkeit für
o Anleihekäufe auf dem Sekundärmarkt,
o vorsorgliche Kreditlinien,
o Kredite für Bankenrekapitalisierungen.
Auch die neuen Instrumente werden nur unter strikten Bedingungen für das Hilfe beantragende Land gewährt.
3. Einführung eines Höchstmaßes an Mitwirkungsrechten des Deutschen Bundestages an den Maßnahmen der EFSF im Rahmen eines abgestuften Verfahrens.


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Datum: 29.09.2011 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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