PresseKat - Menschenrechtsbeauftragter fordert Aufhebung der Todesstrafe gegen iranischen Pastor

Menschenrechtsbeauftragter fordert Aufhebung der Todesstrafe gegen iranischen Pastor

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Menschenrechtsbeauftragter fordert Aufhebung der Todesstrafe gegen iranischen Pastor

(pressrelations) - inungsdatum
28.09.2011
Laut übereinstimmenden Berichten droht dem iranischen Pastor Youcef Nadarkhani wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) die Todesstrafe. Ein iranisches Gericht hat ihn aufgefordert, sich vom christlichen Glauben loszusagen. Sollte er zum für heute erwarteten Abschluß des Verfahrens weiter am christlichen Glauben festhalten, werde die Todesstrafe vollstreckt. Dazu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (28.09.) in Berlin:
"Mit Entsetzen habe ich von der drohenden Todesstrafe gegen Youcef Nadarkhani erfahren. Er kann dem Todesurteil nur dann noch entgehen, wenn er sich vom christlichen Glauben lossagt.
Iran hat sich völkerrechtlich verpflichtet, religiöse Minderheiten zu achten. Dazu gehört auch das Recht der freien Religionswahl und ?ausübung.
Dieses Recht fordere ich für Youcef Nadarkhani sowie alle weiteren in Iran aufgrund ihrer Glaubenszugehörigkeit Benachteiligten und Verfolgten. Ich appelliere an die iranischen Behörden, das Todesurteil aufzuheben und Herrn Nadarkhani unverzüglich frei zu lassen.
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab. Ich fordere deshalb den Iran auf, die Todesstrafe abzuschaffen."
Youcef Nadarkhani war im Herbst 2010 erstinstanzlich wegen Apostasie zum Tode verurteilt worden. Im Berufungsverfahren wurde das erstinstanzliche Gericht verpflichtet zu klären, ob Youcef Nadarkhani jemals praktizierender Muslim war. Dies konnte nicht nachgewiesen werden. Nach dem Willen des Berufungsgerichts muss Youcef Nadarkhani sich gleichwohl noch vom Christentum abwenden, um der Todesstrafe zu entgehen.
Iran hat mit der Unterzeichnung des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" die Verpflichtung übernommen, seinen Bürgern das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zuzugestehen.


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