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Bundesregierung hat keine Antwort auf Minijob-Problem und Lohndumping

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Bundesregierung hat keine Antwort auf Minijob-Problem und Lohndumping

(pressrelations) - Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion "Entwicklung der Minijobs in Deutschland" (Drs.
17/6382) erklaeren die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:

Die SPD fordert von der Bundesregierung ein Konzept fuer eine grundlegende Reform der geringfuegigen Beschaeftigung:
Lohndumping muss durch einen gesetzlichen Mindestlohn verhindert werden. Die Rechtsansprueche von Minijobbern muessen durchgesetzt werden, einschliesslich wirksamer Sanktionsmoeglichkeiten.

Die Antwort der Bundesregierung zeigt: Geringfuegige Beschaeftigung ist nicht existenzsichernd. Minijobber arbeiten fast immer fuer einen Niedriglohn. Ihre Rechte auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung bei Krankheit werden haeufig missachtet. Minijobs sind keine Bruecke in regulaere Beschaeftigung. Sie sind kein Mittel gegen Schwarzarbeit in Privathaushalten. Sie dienen schon lange nicht mehr dazu, anderweitig abgesicherten Personen einen kurzfristigen Zuverdienst zu ermoeglichen.

Minijobs sind heute ein Massenphaenomen, sie praegen die Arbeitsbedingungen unserer Zeit. Jede fuenfte erwerbstaetige Frau und jeder zehnte erwerbstaetige Mann arbeitet inzwischen ausschliesslich in einem Minijob. Mehr als 80 Prozent der geringfuegig Beschaeftigten bekommen - oft trotz abgeschlossener Berufsausbildung - Niedrigloehne. Zum Vergleich: Nur 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt verdienen aehnlich geringe Stundenloehne. Die Aufsplittung von bislang sozialversicherungspflichtigen Beschaeftigungsverhaeltnissen in mehrere geringfuegige Beschaeftigungen nimmt zu: So stieg im Gastgewerbe in den letzten Jahren die Zahl regulaerer Jobs um fuenf, die der Minijobs um 26 Prozent.

Zusaetzlich stellen Minijobs ein Risiko fuer die oeffentlichen Haushalte dar: Ueber die Haelfte der Aufstockerinnen und Aufstocker nach SGB II sind geringfuegig beschaeftigt. Auch im Alter werden sie Leistungen der Grundsicherung brauchen. Der Staat subventioniert damit in grossem Masse prekaere Beschaeftigungsverhaeltnisse. Damit muss Schluss sein.






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Datum: 28.09.2011 - 15:00 Uhr
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