Kinderrechte umfassend staerken
(pressrelations) - Anlaesslich der heutigen Debatte zum SPD-Antrag "Kinderrechte in Deutschland umfassend staerken" erklaeren die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Marlene Rupprecht und der Sprecher der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitaere Hilfe Christoph Straesser:
Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist ueberfaellig.
Hier muessen CDU und FDP ihre Blockadehaltung endlich aufgeben.
Alle bestehenden Gesetze muessen daraufhin ueberprueft werden, inwieweit sie den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention entsprechen.
Auch sind die Rechte von Fluechtlingskindern zu staerken. Das Asyl- und Aufenthaltsrecht muss aufgrund der Ruecknahme der Vorbehaltserklaerung zur UN-Konvention geaendert werden.
Die UN-Kinderrechtskonvention besagt, dass bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu beruecksichtigen ist. Diese Vorgabe gilt fuer die Belange aller Kinder und muss endlich in der Gesetzgebung umgesetzt werden.
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