Steuerabkommen Schweiz: Schaeuble verkauft Interessen der ehrlichen Steuerzahler
(pressrelations) - Zur heutigen Unterzeichnung eines Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz erklaert die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat heute dem umstrittenen Steuerabkommen mit der Schweiz zugestimmt. Das Urteil ueber die Verhandlungsfuehrung steht fest: Der Schweizer Finanzplatz feiert den Schutz der Interessen seiner Bankkunden. Auf deutscher Seite ist die Steuergerechtigkeit unter die Raeder gekommen.
Die deutsche Regierung startete bereits mit der Bereitschaft zu einem Ablasshandel in die Verhandlungen mit der Schweiz. Dabei nahm sie in Kauf, dass Steuerstraftaeter weiterhin anonym bleiben koennen und Informationen ueber fruehere Steuerstraftaten nach Inkrafttreten des Abkommens nicht mehr verwertet werden koennen. Ihre weitreichenden inhaltlichen Zugestaendnisse an die Schweiz muss sie deshalb jetzt rechtfertigen.
Zu befuerchten ist aber, dass deren finanzielle Reichweite mangels Erkenntnissen ueber das Ausmass der bisherigen Steuerhinterziehungen im Dunkeln bleiben wird. Schaeuble hat es offenbar unterlassen, hierueber von der Schweiz - wie vehement derzeit die USA - Aufklaerung zu verlangen.
Mit der Unterzeichnung durch die Finanzminister erfolgt - nach
18 Monaten vertraulicher Beratungen auf Regierungsebene unter enger Einbindung der Schweizer Banken - endlich die Veroeffentlichung des Abkommenstextes. Diese Art der Geheimniskraemerei macht misstrauisch.
Fuer deutsche Steuerpflichtige mit unversteuertem Vermoegen in der Schweiz ist dies der Startschuss zur Ueberpruefung ihrer bisherigen Hinterziehungsstrategie: Fortsetzung der Steuerflucht oder Rueckkehr in die Steuerehrlichkeit - wahlweise nach deutschem Recht oder Schweizer Sonderkonditionen. Fuer diese Entscheidung wollen die Regierungen den Straftaetern Zeit bis zum 31. Mai 2013 einraeumen, mithin ausreichend Gelegenheit zur Abstimmung mit rechtlichen Beratern und Bankvertretern.
Die endgueltige Entscheidung ueber das deutsch-schweizerische Abkommen liegt beim deutschen Gesetzgeber. Ueberzeugende Gruende fuer eine Zustimmung koennen die Vertreter der SPD auf Ebene des Bundes und der Laender bisher nicht erkennen.
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