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Steigende Muellgebuehren und geringere Loehne durch Ausweitung gewerblicher Sammlungen

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Steigende Muellgebuehren und geringere Loehne durch Ausweitung gewerblicher Sammlungen

(pressrelations) - Anlaesslich der oeffentlichen Anhoerung des Ausschusses fuer Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts" am 19.9.2011 erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:

Eine Ausweitung der gewerblichen Sammlungen forciert nicht nur die Privatisierung in der Abfallwirtschaft, sondern wuerde auch nach Ansicht der Sachverstaendigen zu steigenden Muellgebuehren fuer die Buerger fuehren.

Ralf Bleicher vom Deutschen Landkreistag erlaeuterte diese negativen Auswirkungen am Beispiel der Altpapiersammlungen. Uwe Feige vom Kommunalservice Jena bestaetigte die grosse Gefahr steigender Gebuehren aus seinen Erfahrungen vor Ort. Wenn die wertvollen Teile des Hausmuell-Abfalls von privaten Entsorgern gesammelt werden und den Kommunen der nicht verwertbare Abfall bleibt, sind steigende Gebuehren die logische Konsequenz.

Das Problem ist: Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, den Hausmuell zu sammeln und zu entsorgen. Die private Entsorgungswirtschaft entscheidet fuer sich, ob und welchen Abfall sie bei gewerblichen Sammlungen sammelt. Auf dieser Grundlage gibt es keinen fairen Wettbewerb, so Andreas Zuber, Sachverstaendiger des Verbandes kommunaler Unternehmen.

Die Lohnstruktur ist ein weiterer wettbewerbsverzerrender Aspekt. Ellen Naumann von Verdi und Uwe Feige hoben hervor, dass kommunale Unternehmen Tarifloehne zahlen. Mit 15 Euro liegt die Entlohnung ueber dem Tarif des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. und weit ueber dem Mindestlohn von 8,24 Euro. Der Mindestlohn hat zwar die Situation fuer viele Beschaeftigte in der privaten Entsorgungswirtschaft verbessert, er muss jedoch weiterhin durch Steuermittel subventioniert werden und verzerrt den Wettbewerb zugunsten der Privaten. Faire Entlohnung und konstante Abfallgebuehren sind nur moeglich, wenn die Hausmuellentsorgung in kommunaler Zustaendigkeit bleibt. Dies ist nach Ansicht des Sachverstaendigen, Rechtsanwalt Hartmut Gassner, europarechtskonform. Hartmut Gassner betonte, dass das oberste zustaendige deutsche Gericht, das Bundesverwaltungsgericht, in drei Entscheidungen eine Einschraenkung gewerblicher Sammlungen fuer europarechtskonform erklaert hat.





Neben den Fragen zur Ueberlassungspflicht und zum Europarecht aeusserten sich die Sachverstaendigen auch zur 5-stufigen Abfallhierarchie. Das sogenannte Heizwertkriterium zur Abgrenzung von stofflicher und thermischer Verwertung wurde von den Sachverstaendigen kritisch beurteilt. Zumindest muesste das Heizwertkriterium genauer definiert oder zeitlich begrenzt werden.

Zur Umsetzung der Abfallhierarchie sprachen sich die Sachverstaendigen fuer Nachbesserungen aus. Insbesondere die Abfallvermeidung muss im Gesetz konkreter ausgestaltet werden.

Insgesamt verwiesen die Sachverstaendigen auf die Notwendigkeit, sowohl im Gesetz, als auch in Verordnungen, Einzelheiten fuer Recyclingverfahren und Getrenntsammlungen zu konkretisieren.

Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst die Stellungnahmen, da wir unsere Forderungen nach Nachbesserungen an Gesetzentwurf bestaetigt sehen.


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Datum: 20.09.2011 - 16:01 Uhr
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