PresseKat - Nach den Beschlüssen des Eurogruppen-Rates: Bundestag muss nun stabile Rechtsgrundlage schaffen

Nach den Beschlüssen des Eurogruppen-Rates: Bundestag muss nun stabile Rechtsgrundlage schaffen

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Nach den Beschlüssen des Eurogruppen-Rates: Bundestag muss nun stabile Rechtsgrundlage schaffen

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Vertrag über den Europäischen Rettungsschirm (EFSF) ändern

Zu den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs des Eurowährungsgebiets und der EU-Organe nach ihrem Sondergipfeltreffen am gestrigen Donnerstag erklärt der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen:

"Die Beschlüsse des Eurogruppenrates am gestrigen Donnerstag sind ein entscheidender Schritt zur dauerhaften Sicherung des Euroraums. Mit dem neuen Programm wird die Insolvenz Griechenlands abgewendet. Die Umsetzung der Beschlüsse in nationales Recht durch den Deutschen Bundestag ist die nächste große Herausforderung.

Der Aufkauf von griechischen Staatsanleihen durch den europäischen Rettungsschirm befreit das Land von einem beträchtlichen Teil seiner Schulden und den damit verbundenen Zinslasten. Die Gläubiger, auch die privaten, werden an den Kosten beteiligt, weil der Rückkauf mit Abschlägen erfolgt. Die Preisfindung dürfte dabei nahe am Marktwert liegen. Die Banken haben außerdem einem Schuldentausch zugestimmt. Ihre Unterstützung in Höhe von ca. 50 Mrd. Euro bis 2014 zur Verbesserung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands ist substantiell.

Die Verlängerung der Laufzeiten und niedrigere Zinsen für die zukünftig von der EFSF gehaltenen Anleihen geben zusätzlich Luft. Eine harte Umschuldung wird vermieden, der Rettungsschirm kann die Anleihen bis zur Fälligkeit halten und den Erlös am Ende der Laufzeit in neue Anleihen reinvestieren Diese sind mit einer Umschuldungsklausel ausgestattet. Verwerfungen auf den Kapitalmärkten ergeben sich hieraus nicht zwangsläufig.

Griechenland bekommt mehr Zeit, seine Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig zu machen. Das ist notwendig, weil ohne die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft das Land weder durch niedrigere Schulden noch eine geringere Zinslast dauerhaft saniert werden kann.

Der deutsche Gesetzgeber muss nun die nationalen Rechtsgrundlagen schaffen. So muss der Vertrag über den Europäischen Rettungsschirm (EFSF) einschließlich dessen Begleitgesetz (StabmechG) geändert werden. Das Verhältnis der neuen Instrumente zum EU-Arbeitsvertrag insbesondere dem Artikel 125 (Bailout-Verbot) muss neu bestimmt werden. Auch muss die ausreichende Kapazität des EFSF II sichergestellt werden. Ich bin sicher, dass der Deutsche Bundestag diese Arbeit zielgerichtet und detailliert umsetzen wird."






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Datum: 22.07.2011 - 23:00 Uhr
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