Rechte indigener Voelker staerken - ILO-Konvention 169 ratifizieren
(pressrelations) - Anlaesslich der ersten Beratung des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von SPD und Buendnis 90/Die Gruenen mit dem Titel "Rechte indigener Voelker staerken - ILO-Konvention 169 ratifizieren" (Bundestagsdrucksache 17/5915) erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Karin Roth:
Die anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung bei der Anerkennung der Rechte indigener Voelker gefaehrdet erneut die internationale Glaubwuerdigkeit Deutschlands.
Weltweit zaehlen laut Vereinten Nationen etwa 400 Millionen Menschen in ueber 70 Laendern zu den indigenen Voelkern (Ureinwohner). Das sind rund fuenf Prozent der Weltbevoelkerung und mehr Menschen als die Einwohner der USA und Deutschlands zusammen. Trotzdem sind die Lebensgrundlagen und traditionellen Rechte indigener Voelker vielerorts bedroht. Hinzu kommen vielfach Menschenrechtsverletzungen von Seiten der jeweiligen Regierungen.
Um die Rechte der indigenen Voelker zu schuetzen hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) im Jahr 1989 die ILO-Konvention 169 verabschiedet. Am 5. September 1991 trat die Konvention in Kraft. Bis heute ist dies die einzige internationale Norm, die den Ureinwohnervoelkern rechtsverbindlichen Schutz und eine Vielzahl von Grundrechten garantiert. Und bis heute - fast 20 Jahre nach In-Kraft-Treten - hat die Bundesrepublik Deutschland die Konvention 169 immer noch nicht ratifiziert.
Deshalb fordern die Fraktionen von SPD und Buendnis 90/Die Gruenen die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag die ILO-Konvention 169 umgehend zur Ratifizierung vorzulegen. Denn:
Mit der Einnahme eines Sitzes im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seit dem 1. Januar 2011 hat Deutschland neben ihrer fuehrenden Rolle in Europa zusaetzliche aussenpolitische Verantwortung uebernommen. Dazu gehoert auch, dass die Bundesrepublik Deutschland internationale Abkommen und Vereinbarungen auf nationaler Ebene umsetzt.
Fuer die SPD-Bundestagsfraktion ist die ILO-Konvention 169 die Voraussetzung fuer die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrecht der indigenen Voelker. Es geht um die Verhinderung von Diskriminierung und um garantierte gesellschaftliche und politische Beteiligungsrechte. Und: Es geht um die Bekaempfung der Armut und schlechter Lebensbedingungen, von denen Menschen aus indigenen Voelkern ueberproportional betroffen sind. Gerade der letzte Punkt macht die Bedeutung der Entwicklungszusammenarbeit mit und fuer indigene Voelker deutlich. Schliesslich leisten indigene Voelker dort, wo sie in unmittelbarer Naehe zu natuerlichen Ressourcen und biologischer Vielfalt leben und wirtschaften, dank ihres ueber Generationen ueberlieferten Wissens einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversitaet.
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