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Instrument zur Zerschlagung mittelständischer Betriebe?

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BVMW-Präsident Ohoven über die Reform der Erbschaftssteuer

(firmenpresse) - Bonn/Berlin – „Bei der Reform der Erbschaftsteuer müssen der Erhalt der Betriebe und damit die Sicherung von Arbeitsplätzen Vorrang haben." Dies erklärte der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmw.de, Mario Ohoven, zur Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags.

Obwohl die Reformabsicht insgesamt zu begrüßen sei, hätten einige Punkte des Gesetzentwurfs „katastrophale Auswirkungen auf die Existenz mittelständischer Unternehmen", warnte der Mittelstandspräsident. Das gelte insbesondere für die vorgesehene Behaltensdauer von 15 Jahren. Eine solche Frist sei in der wirtschaftlichen Realität schlicht abwegig.

Abzulehnen sei auch, dass bei einer Aufgabe des Unternehmens zu jeglichem Zeitpunkt vor Ablauf der Behaltensdauer eine volle Besteuerung erfolgen soll. Anstelle dieses „Fallbeileffekts" schlägt der BVMW eine stufenweise Abschmelzung vor: „Wenn sich die Erbschaftsteuerbelastung mit jedem Jahr des Behalts anteilig verringert, besteht ein Anreiz, den Betrieb auch in schwieriger Lage fortzuführen", so Ohoven.

Als „ungeeignetes Korrektiv" bezeichnete Ohoven die Bemessung des Abschlags mittels der Lohnsumme. Die wirtschaftliche Entwicklung werde in vielen Fällen zu einer Anpassung der Lohnkosten zwingen. Der Gesetzentwurf will die Lohnsumme durch Anpassungen nach oben festschreiben. Allein der bürokratische Aufwand der Berechnungen zeige, dass dieses Konzept untauglich sei.

„Der Gesetzentwurf in dieser Form kann nur als Instrument zur Zerschlagung von mittelständischen Betrieben gewertet werden", brachte Ohoven die Kritik auf den Punkt. Demgegenüber stünden die börsennotierten Großunternehmen besser da. Sie würden durch die Reform nicht belastet, da die Besteuerung der Erbschaft bei den Aktionären erfolgt.



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Datum: 10.03.2008 - 11:34 Uhr
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