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Weiterbildung als Schutz gegen Arbeitslosigkeit

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Ältere Ingenieure halten sich oft nicht auf dem neuesten Stand

(firmenpresse) - Bonn/Köln – Ingenieure ab 45 tun zu wenig für ihre berufliche Weiterbildung. Dies hat fatale Folgen, wenn sie in diesem Alter freiwillig oder unfreiwillig nach einem neuen Arbeitsplatz Ausschau halten. „In ihren eigenen Disziplinen sind sie zwar in der Regel fit, doch Innovationen entstehen heute vor allem in den Grenzgebieten der Technologien“, schreibt Sabine Demmer in der Süddeutschen Zeitung (SZ) http://www.sueddeutsche.de. Experten sagen, dass sich niemand grundsätzlich vor drohender Arbeitslosigkeit schützen könne. Doch ständige Weiterbildung ist eine wirksame Präventionsmaßnahme.

Nach einer Umfrage der TÜV Bildung und Consulting GmbH http://www.tuv.com/de/bildung_und_consulting.html in Köln bei Arbeitgebern von Ingenieuren führen der im Verlauf des Arbeitslebens sinkende Umfang der Weiterbildung und der fehlende Blick über den fachlichen Tellerrand zu einer schleichenden De-Qualifizierung. Das erhöht die Gefahr, irgendwann ohne Job dazustehen. Die Personalverantwortlichen stufen demnach das Know-how der älteren Ingenieure in den „angrenzenden Disziplinen“ als niedrig ein – bei Elektrotechnikern zum Beispiel im Maschinenbau, der Fertigungstechnik und der Informationstechnologie.

Doch vielen Mitvierzigern sei dieser Umstand nicht bewusst, so Demmer. Sie stufen ihre Erfahrung und ihr Fachwissen teilweise deutlich höher ein als die so genannten „Best Ager“. Diese stützen ihr professionelles Selbstwertgefühl auf ihre teilweise jahrzehntelange Erfahrung als Ingenieur, so die Autorin. Dies habe für die Personaler aber nur einen geringen Wert: „Sie fragen sich bei älteren Bewerbern vor allem: Nahm der Stellensucher schon ähnliche Aufgaben wahr, wie sie in unserem Betrieb zu erfüllen sind? Bringt er ohne längere Einarbeitungszeit die gewünschte Leistung?“

„Die Situation älterer Arbeitnehmer wird durch den Gesetzgeber erschwert, da unser Arbeitsrecht weiterhin unflexibel ist und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entgegen seiner eigentlichen Intention Ältere massiv benachteiligt. Es ist ebenfalls so, dass manche Personalabteilungen noch sehr verstaubte Vorstellungen von der Leistungsfähigkeit der Älteren haben. Doch dies ist alles kein Grund für diese Personengruppe, weiterhin in der Komfortzone zu leben. Die Arbeitswelt hat sich gewaltig verändert, auch für Jüngere. Deshalb dürfen Ingenieure ab 45 ihr Schicksal nicht nur beklagen, sondern sie müssen von sich aus alle Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie für einen potenziellen Arbeitgeber mindestens bis zu ihrem 65. Lebensjahr attraktiv sind“, sagt der Personalexperte Marc Emde von der Kölner KCP Personaldienstleistungsgesellschaft http://www.kirchconsult.de.




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Datum: 30.01.2008 - 11:10 Uhr
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