PresseKat - Wie die Bundesregierung die Zahl der Arbeitslosen senkt

Wie die Bundesregierung die Zahl der Arbeitslosen senkt

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Ältere sollen aus der Statistik fallen

(firmenpresse) - Bonn/Köln – Im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit wird die große Koalition zusehends erfinderischer. Künftig sollen nach den Plänen von Schwarz-Rot mindestens 58 Jahre alte Erwerbslose nicht mehr als arbeitslos gelten, falls ihnen innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn des Leistungsbezugs keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde. Experten bemängeln, dass hierdurch die Nürnberger Statistik künstlich geschönt werde. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) www.arbeitsagentur.de stünde somit ein „neuer Statistikskandal ins Haus“, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) www.faz.net.

Mit der neuen Definition der Arbeitslosigkeit entferne sich Deutschland noch weiter von den international üblichen Kriterien, warnt das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) http://www.iab.de in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben. Nach Meinung der IAB-Experten verschlechtert die neue Arbeitslosendefinition die Position der älteren Arbeitslosen, da sie „nach Ablauf von zwölf Monaten ohne Arbeitsangebot automatisch nicht mehr als arbeitslos gelten sollen, selbst wenn sie erwerbsbereit sind und sich weiterhin arbeitslos melden wollen, zum Beispiel um ihre Chancen auf Förderung zu wahren“.

Der Personalexperte Marc Emde, Geschäftsführer der KCP Personaldienstleistungsgesellschaft http://www.kirchconsult.de, schließt sich der Kritik an: „Die große Koalition ist zerstritten und liegt augenscheinlich in den letzten Zügen. Die Gemeinsamkeiten sind aufgebraucht. Jetzt konzentrieren sich die Parteien nur noch auf die anstehenden Landtagswahlen und die kommende Bundestagswahl. Warum nicht mit ein bisschen Kosmetik die Arbeitslosenstatistik schönen, werden sich die Fachleute von Union und SPD gedacht haben. Das ist doch viel einfacher, als die nötigen Reformen am Arbeitsmarkt in Angriff zu nehmen. Wenn in der Gesetzesbegründung dann auch noch die Rede davon ist, dass die Betroffenen der Vermittlung zwar nicht erklärtermaßen, aber faktisch nicht mehr zur Verfügung stünden, dann können dies arbeitswillige über 58 Jahre alte Bürgerinnen und Bürger dieses Landes nur noch als Hohn empfinden.“




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