(ots) - In zumindest zwei Fällen sollte im Bundestag
eine größtmögliche Mehrheit erreicht werden: bei Diätenerhöhungen und
bei Änderungen des Wahlrechts. Deshalb darf über die Vorschläge aus
den Regierungsfraktionen noch nicht das letzte Wort gesprochen sein.
SPD und Grüne wollen die vorliegenden Pläne ablehnen. Das
Bundesverfassungsgericht hatte 2008 besonders das »negative
Stimmengewicht« moniert. Der Unsinn, dass eine Partei mit weniger
Stimmen mehr Mandate erringen kann oder mit mehr Stimmen weniger
Sitze, muss ein Ende haben. Das hatte dazu geführt, dass 2005 ein
gutes Ergebnis der CDU in Sachsen bei einer Nachwahl dazu geführt
hatte, dass der lippische CDU-Abgeordnete Cajus Julius Caesar sein
Mandat, das er über die NRW-Landesliste errungen hatte, wieder
abgeben musste. Künftig sollen Landeslisten der Parteien nicht mehr
miteinander verbunden werden. Das ist gut so. Das Problem der vom
Gericht ebenfalls monierten Ãœberhangmandate ist damit noch immer
nicht gelöst. Das Wahlrecht sollte keiner Partei Vorteile
verschaffen, obwohl es eine absolute Gerechtigkeit nie geben wird.
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