Das Thema Steuern auf die Rente hatte viele Senioren verunsichert. Zu Unrecht! Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. berichtet, können viele Rentner mit einer Erstattung statt einer Nachzahlung rechnen. âJede Medaille hat bekanntlich zwei Seitenâ, so Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., âdas gilt auch fĂŒr das Finanzamt und die Rentenbesteuerung, denn nun bitten die Rentner den Finanzminister zur Kasse.â
(firmenpresse) - Insbesondere Rentner mit niedrigen BezĂŒgen aber hohen KapitalertrĂ€gen profitieren von einer SteuererklĂ€rung. Liegen Guthabenzinsen oder Dividenden fĂŒr den Spargroschen ĂŒber der Freigrenze 801 Euro pro Person, haben die Banken die Abgeltungssteuer bereits einbehalten. Diese liegt seit 2009 bei 25 Prozent. Zuvor galt die Zinsabschlagsteuer, die 30 Prozent betragen hatte. âHier sollten Senioren aktiv werden, denn auch wenn die Banken die Steuern automatisch einbehalten, können sie einen Teil des Geldes zurĂŒckbekommenâ, empfiehlt Stadter. Bei Erstellung einer EinkommensteuererklĂ€rung wird die Steuer auf KapitaleinkĂŒnfte neu berechnet. Statt der Abgeltungssteuer (bzw. vor 2009 der Zinsabschlagsteuer) wird dann der persönliche Steuersatz herangezogen. Bei niedrigen RenteneinkĂŒnften liegt dieser in den meisten FĂ€llen deutlich unter 25 bzw. 30 Prozent. Zu viel einbehaltene Steuer wird dann erstattet.
Siegfried Stadter von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rĂ€t Rentnern mit KapitaleinkĂŒnften, sich beraten zu lassen und zu prĂŒfen, ob eine EinkommensteuererklĂ€rung Sinn macht. Diese kann auch noch rĂŒckwirkend fĂŒr vier Jahre erstellt werden. âIn unserem Verein konnten wir in vielen FĂ€llen fĂŒr mehrere Jahre Tausende von Euros fĂŒr unsere Mitglieder herausholenâ, so Stadter. Rentner können ebenso Steuervorteile geltend machen wie Arbeitnehmer und VersicherungsbeitrĂ€ge oder Krankheitskosten absetzen. âWenn also vom Finanzamt ein Schreiben kommt, dass zur Abgabe einer EinkommensteuererklĂ€rung auffordert, mĂŒssen Rentner keine Angst vor Nachzahlungen habenâ, beruhigt der Steuerexperte. âSie sollten sich vielmehr mit dem Thema auseinandersetzen und sich Hilfe suchen, um von den möglichen Steuervorteilen zu profitierenâ. Diese Hilfe bietet zum Beispiel die bundesweit agierende Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. an, die ihre Mitglieder rund um das Thema Steuern berĂ€t und auch die EinkommensteuererklĂ€rung erstellt. Alle Leistungen sind dabei durch einen gĂŒnstigen Jahresbeitrag abgegolten, der sich nach den EinkĂŒnften richtet. Eine Beratungsstelle in der NĂ€he finden Interessierte unter www.lohi.de.
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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in MĂŒnchen wurde 1966 gegrĂŒndet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist er einer der gröĂten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In ĂŒber 350 Beratungsstellen berĂ€t die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen gefĂŒhrt werden.
Siegfried Stadter
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