PresseKat - Schwedens Alkoholmonopol verstößt gegen EU-Recht

Schwedens Alkoholmonopol verstößt gegen EU-Recht

ID: 31293

Deutscher Glücksspielstaatsvertrag bleibt weiter in der Kritik

(firmenpresse) - Von Andreas Schultheis/Gunnar Sohn

Luxemburg/Düsseldorf - Die Zeiten staatlicher Monopole scheinen ihrem Ende entgegen zu gehen. Das jüngste Beispiel ist das ins Wanken geratene schwedische Alkoholmonopol. Ausdrücklich begrüßt hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament http://www.cdu-csu-ep.de, Werner Langen, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) http://www.curia.europa.eu/de/transitpage.htm über die Zulässigkeit staatlicher Alkoholmonopole. Der EuGH habe in seinem Urteil ausdrücklich klargestellt, „dass das schwedische Alkoholmonopol in seiner jetzigen Form nicht zulässig ist und gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs verstößt. Daraus folgt, dass schwedische Bürger in Zukunft alkoholische Getränke auch direkt im Ausland bestellen und erwerben können, anstatt dies, wie bisher, nur über eine staatliche Monopolorganisation durchführen zu können.“ Es sei äußerst erstaunlich, so Langen, dass ein solches staatsmonopolistisch-dirigistisches System überhaupt so lange Zeit im Europäischen Binnenmarkt habe weiter bestehen können. Das schwedische Alkoholmonopol habe nicht zu Kontrolle und Verringerung des Alkoholkonsums beigetragen.

„Der schwedische Staat gibt an, mit dem Monopol den Alkoholmissbrauch eindämmen zu wollen. Er zeigt warnend nach Finnland, wo eine Lockerung des Alkoholmonopols und drastische Preissenkungen 2004 zu einer deutlichen Steigerung des Alkoholverbrauchs geführt haben sollen.“ Das berichtet die Märkische Allgemeine Zeitung http://www.maerkischeallgemeine.de, allerdings wollten und konnten dieser Argumentation wollten Europas Richter nicht folgen: „Das Einfuhrverbot diene weder dem Schutz der Gesundheit noch dem der Jugend. Schließlich habe die staatliche Monopolfirma Systembolaget niemals eine Lieferung abgelehnt, egal wie groß diese auch gewesen sei. Tatsächlich gehe es darum, Systembolaget ‚als Vertriebskanal für alkoholische Getränke zu begünstigen’, urteilten die Luxemburger Richter. Es gebe daher keine Rechtfertigung für das Verbot der direkten Einfuhr von Alkohol“, so die Tageszeitung.





Wettbewerbspolitiker Werner Langen zeigte sich erleichtert, dass die Luxemburger Richter dem Gewinnstreben des schwedischen Staates jetzt einen Riegel vorgeschoben haben. Auch in Deutschland wartet man auf klare Worte durch die Europäische Union. Während die Ministerpräsidenten der deutschen Länder kaum Bereitschaft zeigen, bei der Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages das staatliche Monopol auf Glücksspiel und insbesondere Sportwetten aufzugeben, wird genau diese Absicht von Wettbewerbs- und Binnenmarktpolitikern immer öfter in Frage gestellt, vor allem, weil die deutsche Diskussion teilweise noch immer mit dem Argument der Wettsuchtprävention geführt wird. „Die Bekämpfung der Wettsucht ist nicht der Hauptgrund für das Festhalten der Ministerpräsidenten am staatlichen Wettmonopol. Sondern die Befürchtung, dass eine vollständige Liberalisierung geringere Einnahmen für den Staat zur Folge hätte“, bringt das Sports-Business-Magazin Sponsors http://www.sponsors.de auf den Punkt. „Immerhin rücken immer mehr Politiker von ihren gebetsmühlenhaft vorgetragenen Bekenntnissen zur Spielsuchtprävention ab und sagen, worum es geht, nämlich um Verluste für die Staatskasse“, sagt Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost http://www.stratega-ost.de. „Ich vermute allerdings, dass diese Einsicht auch dem Druck aus Brüssel geschuldet ist, denn Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy hat unmissverständliche Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag zum Ausdruck gebracht.“

Der Deutsche Lottoverband www.deutscherlottoverband.de erwartet ab dem nächsten Jahr ein Rechtschaos, wenn die Ministerpräsidentenkonferenz keinen Kompromiss sucht: Der Staatsvertrag werde vermutlich in mehreren Bundesländern nicht ratifiziert werden und damit auch nicht gelten. Zudem seien Klagen privater Wettbewerber Tür und Tor geöffnet: Von der Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen über jegliche Lotto- und Oddsetwerbung bis zur Anzahl und Lage der Annahmestellen stehe alles auf dem Prüfstand der Gerichte. „Mit diesem absichtlich herbeigeführten Rechtschaos wird ausländischen Anbietern der deutsche Glücksspielmarkt quasi auf dem silbernen Tablett serviert", kritisiert Lottoverbands-Präsident Norman Faber. Weitere Berichte zum Thema in der Onlineausgabe des Magazins NeueNachricht http://www.ne-na.de.


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Datum: 14.06.2007 - 11:53 Uhr
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Freigabedatum: 14.06.07

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