PresseKat - Rheinische Post: Findige Banker

Rheinische Post: Findige Banker

ID: 268436

(ots) - Ein Kommentar von Antje Höning:

Rein rechtlich ist den staatlich geretteten Banken nichts
vorzuwerfen: Das Gesetz schreibt bislang nur vor, dass Vorstände
einer solchen Bank nicht mehr als eine halbe Million Euro im Jahr
verdienen dürfen. Wenn Abteilungsleiter weiter mit Millionen nach
Hause gehen, ist das kein Problem. Rechtlich gesehen wenigstens,
moralisch gesehen schon. Schließlich hat der Staat Milliarden Euro in
marode Banken stecken müssen, die sich beim Fusions-Monopoly
(Commerzbank) oder auf dem Immobilienmarkt (IKB, HRE) verzockt haben.
Aus diesen Steuergeldern, die für die Sanierung von Schulen und
Straßen fehlen, werden nun Millionen-Gehälter für die vermeintlichen
Stars der kranken Banken mitbezahlt. Moral aber ist für viele Banker
offenbar trotz Finanzkrise noch immer keine bedenkenswerte Kategorie.
Das gilt auch für WestLB-Chef Dietrich Voigtländer. Es ist legal,
dass er sein Gehalt erst dann deckeln ließ, als als der Staat seiner
Bank tatsächlich geholfen hat. Aber es ist nicht legitim, wenn er
durch dieses Timing mehr als ein halbe Million verdient. Elite sein
heißt mehr, als die Schlupflöcher im Gesetz zu nutzen. Doch weil
Eliten in den Banken offenbar eher selten arbeiten, tut die
Bundesregierung gut daran, die Gesetze zu verschärfen.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Bundespräsident Christian Wulffs Rede in Bremen Neue OZ: Kommentar zur Rede des Bundespräsidenten
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.10.2010 - 21:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 268436
Anzahl Zeichen: 1544

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Findige Banker"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rheinische Post (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rheinische Post