PresseKat - Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Hartz-IV-Bildungspaket:

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Hartz-IV-Bildungspaket:

ID: 264919

(ots) - Der Polit-Poker um die Hartz-IV-Sätze ist
eröffnet. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)
überschüttet Öffentlichkeit wie Opposition mit statistischen Zahlen,
die kaum zu widerlegen sein werden. Auch ist die neue
Berechnungsmethode nach Ansicht vieler Juristen nicht zu beanstanden.
Zugleich aber zeigt sich Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela
Merkel gesprächsbereit in Richtung SPD und umwirbt die Bundesländer,
die von der vorgeschlagenen Neuregelung der Wohnkostenabrechnung
profitieren könnten. Da wird sich der eine oder andere
Ministerpräsident gut überlegen, ob er im Bundesrat tatsächlich Nein
sagen will. Vor allem aber mit dem Bildungspaket für Kinder aus
Hartz-IV-Familien will die schwarz-gelbe Regierung punkten.
Mitgliedsbeiträge für Sportverein oder Musikschule, Klassenausflüge
und warmes Mittagessen, bei Bedarf auch Nachhilfe: Dafür zahlen
künftig nicht mehr die Eltern, sondern Vater Staat. 620 Millionen
Euro pro Jahr stehen für das Gesamtpaket pro Jahr zur Verfügung.
Selbst Kritiker müssen einräumen, dass das kein Pappenstiel ist -
auch wenn ein Teil dieses Pakets bereits von der Großen Koalition
geschnürt wurde. Ohne Frage ist es ein Fortschritt, wenn Kindern
eine warme Mahlzeit garantiert wird, wenn sie sich nicht mehr schämen
müssen, weil sie die wenigen Euro für den Klassenausflug nicht
aufbringen können, wenn sie ebenso wie die begüterten
Klassenkameraden Nachhilfe in Anspruch nehmen können. Doch sind damit
noch längst nicht alle Probleme gelöst. Die vorgesehene Pauschale von
zehn Euro pro Monat für außerschulische Aktivitäten ermöglicht
entweder die Mitgliedschaft im Sportverein oder Gruppenunterricht in
der Musikschule - nicht aber beides zusammen. Da werden weiterhin
private Initiativen oder die Kommunen über verbilligte Sozialtarife
einspringen müssen. Viel Überzeugungsarbeit wird auch noch an den




Schulen notwendig sein, damit die Nachhilfeförderung tatsächlich in
Anspruch genommen wird. Erst muss der Lehrer eine Bescheinigung über
die Notwendigkeit ausfüllen, dann muss das Jobcenter prüfen, ob die
Förderung »erforderlich, geeignet und angemessen« ist, wie es im
Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums heißt. Nachhilfe aber ist nur
dann wirksam, wenn sie Lerndefizite so schnell wie möglich behebt -
also nach der zweiten und nicht erst nach der vierten Fünf in Mathe.
Bürokratische Hürden sind da hinderlich. Das Bildungspaket eröffnet
Kindern aus bedürftigen Familien neue Chancen. Das ist lobenswert.
Doch damit ist noch längst nicht garantiert, dass alle Chancen auch
genutzt werden. Dafür zu sorgen, bleibt Aufgabe der Gesellschaft als
Ganzes und in erster Linie die der Familien - unabhängig vom
Einkommen. Der Staat kann den Weg in eine bessere Zukunft ebnen. Auf
den Weg machen aber muss sich auch in Zukunft ein jeder selbst.



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Andreas Kolesch
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Datum: 27.09.2010 - 20:02 Uhr
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