(ots) - Ein Kommentar von Gregor Mayntz:
Die Persönlichkeitsrechte jedes Menschen enden nicht mit seinem
Tod. Das hat das Verfassungsgericht bereits Anfang der 70er Jahre
festgestellt. Auch ohne dieses Wissen um das verfassungsmäßig
verbriefte Recht auf körperliche Unversehrtheit verspüren viele
Menschen das tiefe Bedürfnis, auch nach dem Ende des Lebens
unantastbar zu bleiben. Es ist ein Gebot der Menschenwürde und der
Humanität, dieses Anliegen sorgsam zu respektieren. Zugleich sind
jedoch viele tausend Menschen zu Krankheit und Tod verurteilt, weil
nicht genügend Organspenden zur Verfügung stehen. Es müssten zehnmal
mehr sein als derzeit. Die für die Betroffenen grausame Warteliste
hängt auch damit zusammen, dass sich zu wenig Menschen konkrete
Gedanken darüber machen, ob ein Teil von ihnen Leben retten darf,
wenn sie selbst nicht mehr leben. EKD-Ratspräsident Nikolaus
Schneider hat es für jeden Christen auf den Punkt gebracht: "Ich
glaube, dass Gott meine alten Organe nicht mehr braucht, wenn er mir
nach dem Tod ein neues Leben schenkt." Darauf müssen viele nur
gestoßen werden. Die Initiative der Unionsfraktion, künftig in jedem
neuen Pass oder Führerschein die Entscheidung über eine Organspende
festzulegen, dient genau diesem Anliegen - ohne das Recht zu
missachten, auch Nein sagen zu können.
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