(ots) - Frankfurt (Oder) (MOZ) Die von der
Brandenburger Landesregierung beschlossene Kürzung der Rücklagen von
Hochschulen verstößt gegen die Landesverfassung. Zu diesem Urteil
kommt ein Gutachten, das der Berliner Staats- und Verfassungsrechtler
Christian Pestalozza im Namen der Landeshochschul-rektorenkonferenz
erarbeitet hat und das der "Märkischen Oderzeitung" in
Frankfurt(Oder) vorliegt.
Die rot-rote Koalition hatte im März im Rahmen der Sanierung des
Landeshaushalts beschlossen, den Hochschulen zehn Millionen Euro zu
entziehen, die noch aus den Vorjahren stammen. Die Universitäten in
Potsdam und Cottbus wären mit 4,49 beziehungsweise 3,66 Millionen
Euro am stärksten von diesen Kürzungen betroffen. Die Universitäten
berufen sich darauf, dass ihnen der 2007 mit dem Land geschlossene
Hochschulpakt II ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet habe,
Haushaltsmittel auf kommende Jahre zu übertragen, um diese für
langfristigere Vorhaben ausgeben zu können. Wissenschaftsministerin
Martina Münch (SPD) argumentiert hingegen damit, dass dieser Pakt
kein juristisch einklagbarer Vertrag sei.
Das Gutachten kommt jetzt zu dem Schluss, dass die Ãœbertragbarkeit
der Haushaltsmittel "rechtsverbindlich zugesagt" wurde. Ihre Kürzung
verstoße somit "gegen Gesetzesrecht und damit zugleich gegen die
verfassungsrechtlich garantierte Finanzautonomie der Hochschulen".
Gutachter Christian Pestalozza, der zudem bemängelt, dass die
Hochschulen nicht ausreichend in das sie betreffende
Haushaltsverfahren einbezogen wurden, sagte am Mittwoch gegenüber der
"Märkischen Oderzeitung": "Aufgrund dieser Rechtslage würde ich dem
Wissenschaftsministerium dringend nahe legen, mit den Hochschulen ins
Gespräch zu kommen".
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