(ots) - Absolut sorglos seien sie und ihre Partner in jenen
Jahre mit Sex umgegangen, gestand Nadja Benaissa vor Gericht. Wenn
man etwas lernen will aus diesem Prozess mit prominenter Besetzung,
dann ist es auch dies: Die Aids-Gefahr ist nicht gebannt, aus dem
Gewöhnungseffekt ist über die Jahre eine lebensgefährliche
Gleichgültigkeit geworden. Die HIV-infizierte Sängerin hatte
ungeschützten Sex mit mehreren Partnern, ohne ihnen zu sagen, dass
sie das Virus im Blut hat. Das gab sie zu. Die strafrechtlichen
Konsequenzen muss sie nun tragen. Doch ist ihre "Sorglosigkeit"
juristisch vergleichbar mit jener bösartigen Vorsätzlichkeit des
38-Jährigen, der absichtlich vier Frauen mit dem tödlichen Virus
ansteckte? Ein Kölner Gericht verurteilte den Mann 2007 wegen
gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Gefängnis. Bei weitem
nicht in jedem Fall kommt es beim Sex zu einer Ansteckung. Nadja
Benaissa mag in gefährlicher Naivität darauf vertraut haben, was
fahrlässig wäre, nicht jedoch vorsätzlich. Das verändert die Lage,
juristisch und moralisch. Es bliebe indes der Vorwurf der
fahrlässigen Körperverletzung. Am Ende wird man auch über das
Vorgehen der Justizbehörden sprechen müssen. Dass die
Staatsanwaltschaft die HIV-Infektion der Sängerin publik machte, ist
mit Bloßstellung nur unzureichend beschrieben.
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