(ots) - Das Bundesverfassungsgericht musste der Regierung
in der vergangenen Zeit oft auf die Sprünge helfen. Erst knöpften
sich die Juristen das zweifelhafte Sozialrecht vor. Siehe
Hartz-IV-Regelsätze. Dann urteilten sie gegen fragwürdiges
Steuerrecht. Stichwort Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers.
Und nun hat es die Politik schwarz auf weiß, dass das Familienrecht
zum Teil neu geschrieben werden muss. Väter sind per se keine
schlechteren Mütter. Das ist die Botschaft, die die Roten Roben
gestern ausgesandt haben. Und das ist gut so. Bereits der
Europäische Gerichtshof hatte die eklatante Benachteiligung
unverheirateter Väter im deutschen Sorgerecht als diskriminierend
eingestuft. Insofern war auch die Bundesregierung bereits vorgewarnt.
Und im Gegensatz zur früher praktizierten Untätigkeit in anderen
politischen Bereichen hat Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger schon vorgearbeitet. Ihre geplante
Neureglung trägt im Grundsatz den Vorgaben aus Straßburg und
Karlsruhe gleichermaßen Rechnung. Nach geltendem Recht hat der ledige
oder geschiedene Vater keine Chance mitzubestimmen, ob sein Kind
einen Kindergarten besucht und in welche Schule es geht, wenn die
Mutter nicht ihre Einwilligung dazu gibt. Selbst der juristische Weg
bleibt ihm dafür verschlossen. Mit dieser Praxis haben die
Bundesverfassungsrichter Schluss gemacht. Im Kern wird das Sorgerecht
zwischen nicht ehelichen und ehelichen Kindern ein gutes Stück
angeglichen. Konservative Zeitgenossen mögen darin einen Anschlag auf
das Institut der Ehe sehen. Dabei ignorieren sie geflissentlich, dass
inzwischen jedes dritte Kind außerhalb einer Partnerschaft mit
Trauschein geboren wird. Darauf müssen Recht und Gesetz eingestellt
werden.
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