(ots) - Bereits vier Wochen Wochen vor der Loveparade hat
das Bauordnungsamt massive Einwände gegen das vorgelegte
Sicherheitskonzept erhoben. Das geht aus einem Sitzungspotokoll
hervor, das den Zeitungen der WAZ-Gruppe vorliegt (Mittwochausgabe).
Danach mussten die Sicherheitsbedenken auch dem Duisburger
Oberbürgermeister Adolf Sauerland entgegen bisherigen Aussagen im
Detail bekannt gewesen sein. Dies geht aus dem Verteiler hervor, der
handschriftlich auf dem Protokoll vom 18.06 vermerkt ist und das
Kürzel OB trägt.
In dem Schriftstück, das an Stadtbaudezernet Jürgen Dressler
gerichtet ist und das eine Sitzung mit dem Loveparade-Veranstalter
Lopavent, der Feuerwehr, dem Ordnungsamt und dem Ordnungsderzernenten
Wolfgang Rabe zusammenfasst, ist der Streit um die Fluchtwege
dokumentiert. Lopavent wehrte sich dem Protokoll zufolge gegen die
Vorschrift, bei 220 000 Besuchern 440 Meter Fluchtwege nachweisen zu
müssen. In dem Protokoll werden die Lopaventvertreter mit den Worten
zitiert: "Die rechtlichen Voraussetzungen hätten sie noch nie machen
müssen. Sie seien überrascht, welche rechtlichen und formalen
Anforderungen die Bauordnung stellen würde."
Lopavent bestand dem Papier zufolge auf 155 Meter Fluchtweg, da es
ihrer Erfahrung "ausreichend sei, wenn 1/3 der Personen entfluchtet
werden können."
Aus dem Schriftstück geht weiter hervor, dass der Ordnungsdezernt
Wolfgang Rabe, der an dem Gespräch teilnahm, Druck ausübte. "Herr
Rabe stellte in dem Zusammenhang fest, dass der OB die Veranstaltung
wünsche und dass daher hierfür eine Lösung gefunden werden müsse. Die
Anforderungen der Bauordnung, dass der Veranstalter ein taugliches
Konzept vorlegen müsse, ließ er nicht gelten", so das Protokoll. Rabe
forderte das Bauordnungsamt, das normalerweise nur Kontrollfunktion
hat, auf, "an dem Rettunsgwegekonzept konstruktiv mitzuarbeiten".
Der Leiter des Baudezernats Jürgen Dressler kommentierte das
Schreiben handschriftlich: "Ich lehne aufgrund dieser Problemstellung
eine Zuständigkeit und Verantwortung (...) ab. Dieses entspricht in
keinerlei Hinsicht einem ordentlichen Verwaltungshandeln und einer
sachgerechten Projektstellung."
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