(ots) - Die Akte Ramelow Urteil enttäuschtGeheimagent zu
sein ist nicht so schwer. Man schneidet Artikel über die Zielperson
aus Zeitungen aus, klebt sie auf ein Blatt Papier - fertig! Nur so
ist die Akte Ramelow in den letzten Jahren immer dicker geworden.
Eine Akte, die Verfassungsschützer in den 80er Jahren angelegt
hatten, weil der Niedersachse Kontakt zur DKP gehabt haben soll.
Inzwischen ist Bodo Ramelow Linken-Fraktionschef in Thürigens
Landtag. Und obwohl die Schlapphüte in mehr als 20 Jahren offenbar
nichts Diskreditierendes zusammentragen konnten, hat das
Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden: Sie dürfen
weitersuchen. Dass der Geheimdienst über Jahre keine
verfassungsfeindliche Aktivität entdeckt hat, spricht dafür, dass es
keine gibt. Deshalb hat das Urteil einen unangenehmen Beigeschmack.
Es scheint, als könne der Verfassungsschutz einzelnen Linken auf den
Hals gehetzt werden, um die Partei zu diskreditieren. Man kann, ja
man muss die Linke für vieles kritisieren, etwa für ihr
beschönigendes, verzerrtes DDR-Bild. Die Linke entsprechend
bloßzustellen ist aber Aufgabe ihrer politischen Gegner. Und nicht
des Geheimdienstes.
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