Mitteldeutsche Zeitung: zu Linken/Urteil
(ots) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in der
Sache des Linkspolitikers Bodo Ramelow eine Entscheidung gefällt.
Allerdings ist dieseschwer nachvollziehbar. Sie ist es zumindest
wert, vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft zu werden.
Denn der Richterspruch ist sehr grundsätzlicher Natur. Zwar gibt es
in der Linkspartei Extremisten, von denen man nicht weiß, was sie
täten, wenn sie könnten, wie sie wollen. Es trägt auch nicht zu ihrer
rechtsstaatlichen Glaubwürdigkeit bei, wenn einzelne Vertreter immer
wieder sagen, die DDR sei kein Unrechtsstaat gewesen. Denn das
bedeutet ja, dass sie den Rechtsstaat Bundesrepublik, in dem unter
anderem Ramelow klagen kann, nicht zu würdigen wissen und vielleicht
sogar für verzichtbar halten. Ramelow selbst ist aber nach allem,
was man weiß, eine integere Persönlichkeit.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 21.07.2010 - 19:17 Uhr
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