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Mitteldeutsche Zeitung: Grundsatzentscheidung zu Linken-Beobachtung

Ramelow will notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

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(ots) - Der Vorsitzende der Linksfraktion im Thüringer
Landtag, Bodo Ramelow, will vor das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe ziehen, falls ihm das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
im Streit um die Beobachtung der Linkspartei durch den
Verfassungsschutz nicht recht gibt. "Ich erwarte, dass die
Beobachtung meiner Partei in Gänze eingestellt wird", sagte er der in
Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe).
"Ich kann nicht akzeptieren, dass sich das Bundesamt für
Verfassungsschutz dazu selbst legitimiert." Die Diskriminierung
bestehe darin, dass alle Abgeordneten der Bundestagsfraktion
namentlich erfasst seien; das sei "skandalös". Zudem werde die
Linkspartei etwa für das Ziel bestraft, Banken verstaatlichen zu
wollen. Die Bundesregierung aber, die während der Finanzkrise solche
Verstaatlichungen de facto realisiert habe, bleibe ungeschoren. Der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter
Uhl (CSU), erklärte der "Mitteldeutschen Zeitung": "Grundsätzlich ist
die Linkspartei vom Verfassungsschutz zu beobachten, weil es einen
fließenden Übergang von Teilen der Linkspartei zu linksextremen und
teilweise auch gewaltbereiten Gruppierungen gibt. Bei Parlamentariern
der Linkspartei ist hingegen Vorsicht geboten. Das sind frei gewählte
Abgeordnete. Hier ist eine Grenzziehung nötig." Das
Oberverwaltungsgericht Münster hatte entschieden, dass das Bundesamt
für Verfassungsschutz (BfV) Ramelow nicht mehr observieren darf.
BfV-Präsident Heinz Fromm hatte daraufhin Revision eingelegt.



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Datum: 21.07.2010 - 02:00 Uhr
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