(ots) - Zur heutigen Zustimmung des Bundesrates zur
Jobcenter-Reform erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz MdB:
Die Unionsfraktion begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrates
zur Jobcenter-Reform, die auch von Kreisen und kreisfreien Städten
positiv aufgenommen worden ist. Damit ist das parlamentarische
Verfahren abgeschlossen. Der zuständigen Bundesarbeitsministerin ist
es damit gelungen, das bewährte Prinzip der "Hilfe aus einer Hand" in
eine verfassungsgemäße Form zu überführen. CDU/CSU, FDP und SPD haben
in einer gemeinsamen Kraftanstrengung den Fortbestand der gemeinsamen
Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Kommunen gesichert.
Jetzt kann die Anpassung der Strukturen und Abläufe vor Ort
beginnen. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für
Arbeit und den Kommunen in den Jobcentern gut geregelt. Im Sinne der
betroffenen Langzeitarbeitslosen bestehen innerhalb der gemeinsamen
Einrichtungen klare Verantwortlichkeiten der jeweiligen
Leistungsträger.
Gleichzeitig wird das Optionsmodell zeitlich entfristet und von
ursprünglich 69 auf 110 kreisfreie Städte und Landkreise ausgeweitet.
Damit schaffen wir eine dauerhafte Rechtsgrundlage dafür, dass sich
Kommunen auch eigenständig um Langzeitarbeitslose kümmern können. Das
war ein zentrales Anliegen der christlich-liberalen Koalition.
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