PresseKat - Gescheiterte Riesenräder: Anleger stellen Strafanzeige gegen die Deutsche Bank

Gescheiterte Riesenräder: Anleger stellen Strafanzeige gegen die Deutsche Bank

ID: 224066

Vorwurf: 2 Prozent höhere Provision war nur durch Kapitalanlagebetrug

(firmenpresse) - Heute stellte die Hamburger Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht KWAG Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Deutsche Bank AG in Frankfurt. Im Namen der vertretenen Anleger des „Global View“ Fonds der Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. werfen sie der Deutschen Bank die in Betracht kommenden Straftatbestände Betrug (§ 263 StGB) und Kapitalanlagebetrug (§ 264 a StGB) vor.

Die prospektierten Riesenräder des „Global View“ Fonds der Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. sind nie gebaut worden, der Fonds steht kurz vor der Insolvenz. Hauptvertriebspartner war die Deutsche Bank AG. Für den Vertrieb sollte laut Prospekt von der Fondsgesellschaft eine Provision von 10 Prozent als „Eigenkapitalvermittlungskosten“ an die Anbieterin, die DBM Fonds Invest GmbH, gezahlt werden. „Uns liegen Dokumente vor, die den Schluss nahelegen, dass die Verantwortlichen der Deutsche Bank AG sich mit den im Prospekt ausgewiesenen 10 Prozent Vertriebsprovision nicht zufrieden geben wollten und stattdessen mindestens 12 Prozent Provision von DBM verlangten“, erklärt Jens-Peter Gieschen von der Hamburger Kanzlei KWAG. So hat die Deutsche Bank nicht nur die im Prospekt ausgewiesenen 10 Prozent Eigenkapitalvermittlungskosten, sondern über eine Tochtergesellschaft darüber hinaus weitere 2 Prozent vom Zeichnungskapital erhalten.

Laut einem internen Schreiben aus dem Haus Delbrück ergibt sich, dass eine Konstruktion unter Einschaltung einer Deutsche Bank-Tochtergesellschaft gewählt wurde, um ohne Ausweis in dem Prospekt tatsächlich eine 12-prozentige Vertriebsprovision an die Deutsche Bank AG zahlen zu können. Für diesen Zweck wurde eine angebliche „Due Dilligence“ einer Deutsche Bank-Tochtergesellschaft ins Gespräch gebracht, die dann zusätzlich mit weiteren 2 Prozent „vergütet“ worden ist. Merkwürdig ist allerdings, dass diese 2-prozentige Gebühr an die „Deutsche Immobilien und Leasing GmbH“ (DIL) laut Prospekt für „Konzeptprüfung, Marketingkonzept und Vertriebssteuerung“ berechnet wird, aber nur von den Anlegern bezahlt wird, die über die Deutsche Bank AG und die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG gezeichnet haben.





Gieschen: „Während bei allen anderen Anlegern ‚nur’ 10 Prozent der Investitionssumme für ‚Kapitalbeschaffungskosten’ verbraucht und damit nicht in die eigentlichen Projekte investiert werden konnten, wurden Anlegern, die über die Deutsche Bank gezeichnet haben, 12 Prozent ihrer Investitionssumme abgezogen. War die angebliche ‚Konzeptprüfung’ durch die DIL eine Dienstleistung, die für ‚Nicht-Deutsche-Bank-Kunden’ ohne Interesse gewesen ist, oder hat es diese ‚Prüfung’ tatsächlich nie gegeben? Unsere Informationen legen nahe, dass hier gemauschelt worden ist, um der Deutschen Bank die verlangten 12 Prozent Vertriebsprovision zuzuschanzen. Offensichtlich mit dem gewünschten Erfolg: 80 Prozent der Anleger wurden in der Folgezeit über die Deutsche Bank geködert.“

Die der KWAG vorliegende Korrespondenz legt den Schluss nah, dass dies den Beteiligten klar gewesen ist und verschiedene Modelle diskutiert wurden, wie das gewünschte Ergebnis – 12 Prozent für die Deutsche Bank AG – erreicht werden kann, ohne dass dies im Prospekt als solches erwähnt werden muss. Im vorliegenden Fall werden dann aber sowohl „unrichtige vorteilhafte Angaben“ gemacht, wie die angebliche Tätigkeit der DIL im Rahmen der Prospekterstellung und Konzeptprüfung, als auch „nachteilige Tatsachen verschwiegen“ – nämlich die Zahlung von weiteren 2 Prozent „Vertriebsprovision“ an die Deutsche Bank AG. Damit liegen klare Anzeichen für einen Kapitalanlagebetrug gemäß § 264 a StGB vor.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Bremer Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen schlossen sich im Juli 2005 mit zwei renommierten Berufskollegen aus Berlin als KTAG-Rechtsanwälte in überörtlicher Partnerschaft zusammen. Nach der Eröffnung einer weiteren Niederlassung in Hamburg Mitte 2007 wurde daraus die KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft gegründet.
Die Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen sind Spezialisten im Bereich Kapitalanlage- und Bankenrecht. Die beiden erfahrenen Juristen waren vorher langjährig in verschiedenen anderen Kanzleien tätig. Sie haben zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit mit exzellenten Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen.



Leseranfragen:


Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
Poststraße 2 – 4, 20354 Hamburg
Tel. 040 / 226 399 5 - 0
Fax 040 / 226 399 5 - 29
hamburg(at)kwag-recht.de



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Datum: 07.07.2010 - 15:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 224066
Anzahl Zeichen: 3766

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040 / 226 399 5 - 0

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.07.2010

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