(ots) - Seit gestern ist sie zulässig, die so genannte
Präimplantationsdiagnostik bei künstlich befruchteten Eizellen. Das
liest sich fast vornehm, zumindest technisch kühl. Dahinter aber
steht die Absonderung genetisch beschädigter Embryonen - also die
Selektion. Solche Wortwahl ist von anderer Wucht; sie gemahnt an
faschistoides Denken, an die menschenverachtende Unterteilung in
wertes und unwertes Leben. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes
führt zwar nicht in diese Zeit zurück, da es sich allein auf
Embryonen bei künstlicher Befruchtung bezieht, aber ethisch höchst
umstritten bleibt es. Denn natürlich berührt es unser Bild vom
Menschen. Wir alle sind nicht perfekt; und niemand muss gottlob für
seine Existenz einen Leistungsnachweis erbringen. Die medizinischen
Möglichkeiten einer Früherkennung führen uns indes in die Grauzone
einer Forschung, die - wie es im Wesen jedes Fortschrittsdenkens
liegt - Grenzen nicht kennt. Da aber keine Technik wertfrei ist,
müssen wir uns fragen, ob alles gut ist, was machbar scheint. Das
darf nicht die Verteufelung von Errungenschaften bedeuten. Vielmehr
brauchen wir ein neues Embryonenschutzgesetz, das nicht vor Gericht
ausgelegt, sondern über das breit im Parlament diskutiert wird.
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