(ots) - Anlässlich der Einigung zum Entwurf der DIN 18040
zum barrierefreien Bauen erklärt die Behindertenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk MdB:
Die Bundesländer haben jetzt die Möglichkeit, die vom
DIN-Ausschuss für barrierefreies Bauen verabschiedete DIN 18040
entsprechend der örtlichen Gegebenheiten anzuwenden. Fast zwölf Jahre
haben die Experten im DIN-Ausschuss beraten, um den ersten Teil der
DIN 18040 zu verabschieden. Dieser Aufwand muss sich für Menschen mit
Behinderung und ihre Familien lohnen. Damit die DIN rechtsgültig für
alle Bauherren wird, sollten die Bundesländer sie jetzt als
technische Baubestimmung zur Umsetzung ihrer Landesbauordnung
verabschieden. Einerseits muss die Frage des Standards noch stärker
öffentlich diskutiert werden, andererseits brauchen wir auch künftig
inhaltliche Schwerpunkte für Architekten, Planer, Handwerker und auch
für private Bauherren, um Barrierefreiheit zu erreichen.
Die DIN 18040 definiert die Barrierefreiheit für alle öffentlich
zugänglichen Gebäude wie Restaurants, Cafés, Kinos, Theater,
Schwimmbäder oder Fitnessstudios. Sie berücksichtigt die
unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung,
insbesondere mit einer Seh- oder Hörbehinderung, motorischer oder
kognitiver Einschränkung. Darüber hinaus profitieren auch Eltern mit
Kinderwagen, ältere Menschen oder Reisende mit Gepäck von
barrierefreien Baubestimmungen.
Die Länder müssen diese Bau-Norm in kommunales Recht gießen. Das
bringt uns der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
hinsichtlich einer barrierefreien Umwelt ein gutes Stück näher.
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