PresseKat - Baumann/Storjohann: Petitionen bei CDU/CSU in guten Händen

Baumann/Storjohann: Petitionen bei CDU/CSU in guten Händen

ID: 220740

(ots) - Anlässlich der Debatte des Berichts des
Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2009 erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Baumann MdB, und der
stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses Gero Storjohann
MdB:

Mit hohem Engagement haben die Abgeordneten von CDU/CSU im
Petitionsausschuss auch im Jahr 2009, dem 60. Jahr seines Bestehens,
eine Vielzahl von Bürgeranliegen bearbeitet.

Knapp 19.000 Eingaben und Petitionen sind 2009 beim Deutschen
Bundestag eingegangen, davon ca. 6.700 auf elektronischen Wege (als
web-Formular, e-mail oder über www.bundestag.de). In 16
nichtöffentlichen Sitzungen wurden mehr als 17.000 Eingaben
abschließend behandelt, in einer öffentlichen Sitzung wurden
öffentliche Petitionen zum NPD-Verbot, zu Zwangsadoptionen,
Mietrecht, Insolvenzrecht, Aufklärung über Tattoos und Piercings,
Werbeanrufe sowie Geschäfte über das Internet aufgerufen.

Akteneinsichten, Berichterstattergespräche, Vor-Ort-Termine wurden
genutzt, um eine intensive Befassung und umfassende Sachaufklärung
mit den Anliegen der Bürger zu erreichen. In komplizierten
Einzelfällen konnten für die beteiligten Behörden Lösungswege aus
scheinbar ausweglosen Situationen aufgezeigt werden.

Ein hoher Anteil von Petitionen betrifft soziale Belange im
Arbeits-, Sozial-, Miet-, Renten-, Versicherungs- und Insolvenzrecht.
Das hilft uns, mögliche Lücken und eventuell mangelnde
Praxistauglichkeit der von uns beschlossenen Gesetze zu erkennen und
auch noch die entsprechende Korrektur auf den Weg zu bringen. Wenn
einer jungen Mutter doch noch ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zu
ihrem in einer 200 km entfernten Klinik liegenden Baby verschafft
werden konnte, war das allerdings nicht durch eine Gesetzeskorrektur




möglich, sondern durch eine Kulanzregelung.

Es werden nicht nur Anliegen der Menschen aufgenommen, sondern
konkrete Verbesserungen bewirkt, wie folgendes Beispiel zeigt: Es
wurde bemängelt, dass die Zahl der Lkw-Stellplätze an
Bundesautobahnen zu gering sei, damit Kraftfahrer die gesetzlich
vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten könnten. In der
parlamentarischen Prüfung bestätigte sich die vom Petenten
dargestellt Diskrepanz zwischen benötigten und vorhandenen
Lkw-Parkplätzen. Um das Defizit zu beseitigen und somit die
Verkehrssicherheit zu erhöhen, wurde die Eingabe als Material an das
Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung überwiesen. Seitdem
wurden bereits 3.000 zusätzliche Parkstände für den Schwerlastverkehr
gebaut, weitere 8.000 werden bis 2012 folgen.

Das Beispiel demonstriert eindrücklich, wie Anliegen der
Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, dass mit Erfolg nachgebessert
wird.

Im Ergebnis können wir bei den bearbeiteten Petitionen auf eine
Erfolgsquote von nahezu 50 Prozent "als im weiteren Sinne positiv
erledigt" verweisen.

Daran zeigt sich: Das Petitionsrecht funktioniert, hat sich
bewährt und sichert die Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern
über das Mittel von Bitten und Beschwerden.

Besonders freuen wir uns über das internationale Interesse am
deutschen Petitionswesen. So durften wir auch im vergangenen Jahr
erneut zahlreiche ausländische Delegationen in Berlin empfangen. Das
in der Verfassung garantierte Recht auf Beschwerde und das in
Deutschland praktizierte "Modell" im Umgang mit Petitionen wird in
vielen Ländern als vorbildlich und als Ausdruck besonderer
Souveränität des Parlaments betrachtet.



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Datum: 01.07.2010 - 15:25 Uhr
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