(ots) - Ein Kommentar von Reinhold Michels:
Auch wenn es beim flüchtigen Blick auf das höchstrichterliche
Urteil nicht danach aussieht: Aktive Sterbehilfe bleibt in
Deutschland verboten. Das ist vernünftig. Wir sollten nicht den
umtriebigen "Doktor Tod" gesellschaftsfähig machen, der als Gutmensch
und Problemlöser vor den Sterbenskranken tritt und auch ethisch
Fragwürdiges im Schilde führt. Die Fortsetzung künstlicher Ernährung
gegen den dezidierten früheren Willen eines irreversibel
Entscheidungsunfähigen ist eine Körperverletzung; das Verabreichen
der Pille für den Exitus ist und bleibt ein Tötungsdelikt. Der
Bundesgerichtshof hat einen Grenzgang unternommen und dabei einen
weiten Schritt zu Gunsten der Sterbehilfe riskiert. Aktives Tun, im
konkreten Fall: das Durchtrennen des Schlauchs für die künstliche
Ernährung, kann straflos bleibende passive Sterbehilfe sein. Das mag
unlogisch klingen und eine juristisch wacklige Konstruktion sein; sie
gibt dennoch mehr Rechtssicherheit. Vor allem nimmt sie Rücksicht auf
den Willen von Menschen, die sich unbedrängt von Dritten ausdrücklich
wünschen, man möge sie dereinst in Frieden sterben lassen, falls die
einzige Alternative ein trostlos künstliches Dasein an Apparaturen
ist. Ein vertretbares Urteil
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