(ots) - Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes über die
aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von
Instituten und Versicherungsunternehmen erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB, und der
zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Finanzausschuss, Ralph Brinkhaus MdB:
Die Vergütungspolitik von Banken und Versicherungen ist so zu
gestalten, dass die Stabilität der Institute und der Finanzmärkte
nicht gefährdet werden kann. Das Vergütungsgesetz gibt zu diesem
Zweck als dritter Schritt nach dem Vorstandsvergütungsgesetz und den
Verwaltungsanweisungen der Finanzaufsicht BaFin einen umfassenden
rechtlichen Rahmen mit weitgehenden Eingriffsbefugnissen.
Durch falsche Anreize wie überhöhte Boni gingen Mitarbeiter von
Finanzinstituten in den letzten Jahren unvertretbare und
unkontrollierbare Risiken ein. Das Ergebnis haben wir vor Augen: eine
seit mehr als zwei Jahren anhaltende Finanzkrise. Eine übertriebene
und verfehlte Vergütungspolitik gefährdet also nicht nur die
Beständigkeit einzelner Unternehmen, sondern wirkt sich negativ auf
die Finanzmarktstabilität im Allgemeinen aus. Dem wirken wir
entgegen.
Tarifbeschäftigte werden aus dem Anwendungskreis des Gesetzes
herausgenommen. Es sind gerade nicht die normalen Bankmitarbeiter,
die durch Gehaltsexesse die Risiken in den Instituten erhöht haben.
Tarifverträge sind das Ergebnis tarifautonomer Verhandlungen. Durch
die Verhandlungen kommt es zum Kräfteausgleich zwischen den
Tarifvertragsparteien. Dies verbürgt, dass Tarifverträge
grundsätzlich eine Richtigkeitsgewähr leisten.
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