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Delfintherapievermittler "dolphin aid" verliert Klage gegen das Wal- und Delfinschutz-Forum

ID: 1546784

(ots) - Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 25.10.2017
(AZ 28 O 368/16) eine Klage des Düsseldorfer
Delfintherapie-Vermittlers "dolphin aid e.V." gegen die Hagener
gemeinnützige Tierschutzorganisation Wal- und Delfinschutz-Forum
(WDSF) in 20 Klagepunkten abgewiesen. Rechtsanhängig waren
verschiedene Inhalte der Berichterstattung des WDSF auf seiner
Homepage über dolphin aid und die Haltung von Delfinen in
verschiedenen Anlagen, in welche dolphin aid mit Hilfe von Spenden
kranke und behinderte Menschen für Delfintherapien vermittelt.

In dem Urteil des Landgerichts Köln heißt es, dass dem Kläger
dolphin aid die geltend gemachten Unterlassungsansprüche wegen
Verletzung seines Unternehmenspersönlichkeitsrechts gegenüber dem
WDSF nicht zustehen. Es käme maßgeblich darauf an, ob es sich bei den
Darstellungen des Beklagten um Tatsachenbehauptungen, dem
verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit
bzw. um ein Werturteil handelt.

Einige Veröffentlichungen des WDSF seien bei der
unvoreingenommenen Betrachtung durch den Durchschnittsleser nicht
sämtlich auf den Kläger zu beziehen, stellte das Gericht fest. Das
WDSF dürfe das "geschäftliche Wirken" von dolphin aid kritisch
beleuchten, zumal "an der Bewertung des Verhaltens des Klägers als
gemeinnützige Organisation ein großes öffentliches Interesse besteht,
das durch die seitens der Beklagten herausgegebenen
Veröffentlichungen befriedigt wird."

Dass von Teilnehmern einer Delfintherapie vermutet wird, dass die
"eigenen Reisen und die Vorstandsaufwendungen (Gehälter?) des
dolphin-aid-Vorstands auch aus steuerbegünstigten Spendentöpfen
bezahlt werden" sei eine tatsächliche Behauptung. Bei der Aussage des
WDSF "Alljährliche Abzocke von dolpin aid?" liege ebenfalls kein
Unterlassungsanspruch vor, weil es sich um eine legale Bewertung




durch das WDSF handelt.

Die Äußerung des WDSF: "In Curacao können die Delfine nicht in das
offene Meer schwimmen, weil sie in einer Lagune gefangen sind und
dort gefüttert werden. Nur deshalb machen sie ihre Show-Kunststücke
und reagieren auf Anweisung der Delfintrainer für das Schwimmen mit
den Delfinen und der angeblichen "Delfintherapie" mit den kleinen
Patienten", stellt sich als Meinungsäußerung mit tatsächlichem Kern
dar, so das Gericht.

Laut Urteilsbegründung handelt es sich um eine wahre
Tatsachenbehauptung, dass in der "Dolphin Academy" auf Curacao, die
sich wie das vom Kläger vermittelte Therapiezentrum CDTC auf dem
Gelände des "Sea Aquarium" befindet, innerhalb einer Woche zwei
Delfine verstarben. Die Äußerung des WDSF "Delfinarien vertuschen
Verletzungen an Besuchern" würde ein Leser nicht auf den Kläger
beziehen, weil dieser in der betreffenden Passage nicht erwähnt
werde.

"Die Äußerung zu der Beteiligung von Frau Kuhnert (Anm.: Gründerin
des Vereins dolphin aid) und Herrn Evers (Anm.: Onkel von Frau
Kuhnert und zeitweise Vorstand und bezahlter Geschäftsführer von
dolphin aid) an dem Hotel Dolphin Suites Resort entfernte die
Beklagte mit Rücksicht auf eine entsprechende Entscheidung des
Landgerichts Hamburg (324 O 785/16)", heißt es im Urteil des
Landgerichts Köln.

Dass die dolphin aid-Gründerin Kirsten Kuhnert inzwischen als
"dotierte Programmdirektorin" für das CDTC-Therapiezentrum auf
Curacao tätig sei, in das der Verein behinderte Menschen durch
Spenden vermittelt, bestätigen die Anwälte des Klägers. Kuhnert sei
seitdem aus dem Vorstand von dolphin aid augeschieden. Gleichwohl
wäre sie aber noch stimmberechtigtes Vollmitglied des Vereins,
äußerte das WDSF.

Das Landgericht Köln legte fest, dass die Kosten des Rechtsstreits
mit einem Streitwert von 105.000 Euro der Kläger dolphin aid tragen
muss.

Das WDSF hat das umfangreiche Urteil vollständig auf seiner
Homepage veröffentlicht:
https://www.wdsf.eu/delfintherapie/dolphin-aid



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Datum: 02.11.2017 - 08:00 Uhr
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