PresseKat - Steuern sparen beim Hauskauf

Steuern sparen beim Hauskauf

ID: 1546354

(ots) - Wer den Bau oder Kauf einer privat genutzten
Immobilie plant, kann die Kosten für den Erwerb nicht steuerlich
geltend machen. "Dies gilt für sämtliche Anschaffungskosten, wie
Kaufpreis, Grunderwerbsteuer oder Notarkosten. Dennoch haben
Häuslebauer einige Möglichkeiten, um Steuern zu sparen", weiß Stephan
Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/).

Grundstück und Immobilie getrennt kaufen

So lässt sich beispielsweise bei einem getrennten Erwerb von
Immobilie und Grundstück die Grunderwerbsteuer erheblich reduzieren,
da nur der Kauf des Grundstücks besteuert wird. In der Regel ist
dieses wesentlich günstiger als das Haus selbst. Aber Vorsicht:
Besteht ein zeitlicher oder vertraglicher Zusammenhang zwischen
Grundstücks- und Gebäudekauf sind Probleme meist vorprogrammiert. "Je
mehr Zeit zwischen beiden Ereignissen liegt - wenn möglich etwa ein
halbes Jahr - desto besser", rät Scharfenorth. Natürlich funktioniert
dies nur bei einem Neubau, denn das Finanzamt legt für die Berechnung
immer den gesamten Kaufpreis zugrunde. Bei einer Bestandsimmobilie,
die bereits auf einem Grundstück steht, ist eine Trennung nicht
möglich. Die Höhe der Steuer, die bei jedem Immobilienkauf fällig
wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. In fast allen
Bundesländern wurde sie aber in den letzten Jahren kontinuierlich
erhöht: Lag sie 2006 noch deutschlandweit bei einheitlich 3,5 Prozent
des Kaufpreises, beträgt der Durchschnitt 2017 schon 5,37 Prozent.
Spitzenreiter sind aktuell Brandenburg, Nordrhein-Westfalen,
Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent. Lediglich
in Bayern und Sachsen kommen Käufer günstiger an ihr Eigenheim, denn
dort beträgt die Grunderwerbsteuer nach wie vor 3,5 Prozent.

Umzugskosten bei der Steuererklärung berücksichtigen





Auch Kosten für den Umzug, die ein Hauskauf zur eigenen Nutzung
meist mit sich bringt, lassen sich steuerlich absetzen. Bei einem
Wechsel des Wohnortes aus beruflichen Gründen, machen
Steuerpflichtige diese Ausgaben als Werbungskosten geltend. "Dies ist
auch dann der Fall, wenn sich der Arbeitsweg dank der neuen Immobilie
deutlich verkürzt hat oder Arbeitnehmer für einen neuen Job aus dem
Ausland zurückkehren. Dazu zählen nicht nur Transportkosten, sondern
auch Meldegebühren sowie Kosten für eine Ummeldung von Fahrzeugen und
sogar durch den Schulwechsel bedingte Nachhilfekosten der Kinder",
erklärt Scharfenorth. Wenn der Umzug in das neue Heim aus rein
privaten Gründen erfolgt, können die Kosten als sogenannte
haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angegeben
werden. Hier kommen alle Aufwendungen zum Tragen, die an
Dienstleister im Zusammenhang mit dem Umzug geleistet wurden, zum
Beispiel für Handwerker, Umzugsunternehmen oder Putzdienst vor dem
Einzug. In beiden Fällen müssen sämtliche Ausgaben durch Rechnungen
und Belege nachweisbar sein.

Beiträge zur Riester Rente geltend machen

Wer in die Riester Rente einzahlt, hat die Möglichkeit bereits
angespartes Vermögen in die Finanzierung einfließen zu lassen und so
das Eigenkapital zu erhöhen. "Riester-Beiträge können genauso wie die
Zulagen, die der Staat dafür zahlt, in Höhe von bis 2.100 Euro pro
Jahr von der Steuer abgesetzt werden", sagt Stephan Scharfenorth
abschließend. Wenn das ideale Grundstück und die passende Immobilie
gefunden sind, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Wie
hierfür die tagesaktuellen Bauzinsen aussehen, erfahren Interessierte
hier: https://www.baufi24.de/bauzinsen/.

Ãœber Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
https://www.baufi24.de/



Pressekontakt:
Unternehmenskontakt: Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth,
Tel. +49 (0) 800 808 4000 E-Mail: redaktion(at)baufi24.de
Pressekontakt: Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever,
Tel: +49 421 42 76 37 39, Mobil: +49 171 493 57 83, E-Mail:
wh(at)hasencleverstrategy.de

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Datum: 31.10.2017 - 10:00 Uhr
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