PresseKat - Sturm Herwart: Bahn-Entschädigung auch bei höherer Gewalt

Sturm Herwart: Bahn-Entschädigung auch bei höherer Gewalt

ID: 1545984

(ots) - Sturm Herwart sorgt weiter für erhebliche
Beeinträchtigungen im Bahnverkehr. Noch immer sind nicht alle
Strecken wieder befahrbar. Wer deshalb mit mindestens einer Stunde
Verspätung ans Ziel kommt, erhält im Rahmen der Fahrgastrechte eine
Entschädigung. Grund dafür ist ein Urteil, wonach die Bahn auch bei
höherer Gewalt haftet.

EuGH-Urteil: Fahrgastrechte gelten uneingeschränkt bei höherer
Gewalt

"Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass höhere Gewalt
die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr nicht ausschließt", erklärt
David Scheibler, der das Bahn-Infoportal Zugreiseblog betreibt.
Anders als etwa Airlines haftet die Bahn demnach ebenfalls bei
Ausfällen und Verspätungen aufgrund von Unwettern oder Streiks.

"Die Bahn kann Entschädigungszahlungen also nicht einfach mit
Hinweis auf den Sturm Herwart ablehnen", sagt Scheibler. Vielmehr
stehe Bahnkunden im Verspätungsfall eine Entschädigung von bis zu 50
Prozent des Ticketpreises zu. Der genaue Prozentsatz richtet sich
dabei nach der Höhe der Verspätung.

EU möchte Entschädigung bei höherer Gewalt künftig ausschließen

Doch diese kundenfreundliche Regelung könnte sich bald ändern. Die
Europäische Kommission möchte die Fahrgastrechteverordnung nämlich
überarbeiten. In einem ersten Entwurf wurde bereits festgelegt, dass
Bahnunternehmen bei höherer Gewalt künftig nicht mehr haften sollen.

Als Begründung verweist die Kommission auf die
Entschädigungsregelungen im Bus- und Flugverkehr. Dort ist eine
Haftung des Beförderers bei höherer Gewalt bereits ausgeschlossen.
Bahnunternehmen würden deshalb im Vergleich zu anderen
Marktteilnehmern stärker belastet.

Scheibler lehnt die geplante Neuregelung der
Fahrgastrechteverordnung trotzdem ab: "Statt die Bahn bei höherer




Gewalt ebenfalls von der Haftung auszunehmen, sollte die EU lieber
den hohen Standard für Entschädigungen im Eisenbahnverkehr auch auf
Flugzeuge und Busse ausweiten."

Hierdurch könnte die Benachteiligung der Bahnunternehmen ebenfalls
beseitigt, aber gleichzeitig die Kundenrechte für alle öffentlichen
Verkehrsmittel gestärkt werden, sagt der Zugreiseblog-Gründer.

Bahn übernimmt Taxi- und Übernachtungskosten

Wenn wie bei den Stürmen Xavier oder Herwart viele Menschen nicht
mehr weiterreisen können, stellt die Deutsche Bahn in großen Städten
außerdem regelmäßig sogenannte Hotelzüge zur Verfügung. Zudem bietet
das Unternehmen dann auch im Vorfeld die kostenlose Umbuchung oder
Rückerstattung von Tickets an.

Sofern eine Weiterreise zum Zielbahnhof am selben Tag nicht mehr
möglich ist, erstattet die Bahn ebenfalls Taxi- und Hotelkosten.
"Taxifahrten werden bis maximal 80 Euro ersetzt. Ãœbernachtungskosten
müssen gemäß der Fahrgastrechteverordnung hingegen lediglich
angemessen sein", erklärt Scheibler.

Bahnfahrer sollten die Rechnungen in jedem Fall aufheben und
anschließend zusammen mit dem Fahrgastrechteformular einreichen.
Zudem müssen sie sich vorher - soweit möglich - entweder an den
Zugbegleiter oder an einen Bahnmitarbeiter am Bahnhof wenden.

(EuGH, Urteil vom 26.09.2013, Az. C-509/11)

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Datum: 30.10.2017 - 08:13 Uhr
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