PresseKat - Aon Hewitt zu EU-Mobilitätsrichtlinie: Unternehmen teilweise schlecht vorbereitet / Regelung tritt

Aon Hewitt zu EU-Mobilitätsrichtlinie: Unternehmen teilweise schlecht vorbereitet / Regelung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft

ID: 1543950

(ots) - Arbeitnehmer können Ansprüche aus der
betrieblichen Altersversorgung künftig wesentlich leichter mitnehmen,
wenn sie die Stelle wechseln. Wie Unternehmen das sicherstellen
müssen, ist in der EU-Mobilitätsrichtlinie festgelegt. Sie tritt am
1. Januar 2018 in Kraft. Zwar wurde sie schon im April 2014
verabschiedet, doch sind viele Firmen immer noch nicht richtig darauf
vorbereitet. Das haben jetzt die Berater von Aon Hewitt bei
stichprobenartigen Befragungen festgestellt.

Die Richtlinie löst erheblichen Anpassungsbedarf bei den Systemen
der betrieblichen Altersversorgung aus. Zunächst einmal müssen viele
Ansprüche, die ab dem 1. Januar 2018 entstehen, anders behandelt
werden als solche aus früheren Jahren. So sind zum Beispiel die
Unverfallbarkeitsfristen bei neu erteilten Zusagen wesentlich kürzer
und für manche bestehenden Zusagen kann sich - bei Ausscheiden des
betroffenen Mitarbeiters - eine zusätzliche Dynamisierungspflicht
ergeben.

Außerdem haben Arbeitnehmer jetzt mehr Informations- und
Auskunftsansprüche. So müssen Arbeitgeber zum Beispiel mitteilen, wie
hoch die Betriebsrente vermutlich ausfallen wird, wenn der
Arbeitnehmer im Betrieb bleibt. Darüber hinaus ist eine Abfindung von
Kleinstanwartschaften bei einem grenzüberschreitenden
Arbeitgeberwechsel nur noch mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.
Das kann erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten.

"Unternehmen sind gut beraten, ihre Systeme zu überprüfen und auf
die künftigen Anforderungen einzustellen," kommentiert Aon Hewitt
Geschäftsführer Fred Marchlewski die Situation. "Bei unseren
Gesprächen stellen wir immer wieder fest, dass das Thema mehrheitlich
verdrängt oder ignoriert wird." Deshalb hat Aon Hewitt zu diesem
Thema ein Whitepaper zusammengestellt, das die wichtigsten Änderungen
zusammenfasst. Das Whitepaper kann unter http://aon.io/2gBSCgH in




Deutsch und Englisch angefordert werden.



Kontakt:
Aon Hewitt GmbH
Viola Mueller-Thuns
Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr
Tel.: +49 208 7006-2620
pressegermany(at)aonhewitt.com

Ansprechpartner für die Redaktion:
ECCO Düsseldorf
EC Public Relations GmbH
Lutz Cleffmann
Tel.: +49 211 239449-21
lutz.cleffmann(at)ecco-duesseldorf.de

Original-Content von: Aon Hewitt, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Karriere in der PR: 20 hochkarätige PR-Profis geben Tipps Hays-Fachkräfte-Index Q3/2017 / Nachfrage nach Fachkräften stagnierte im letzten Quartal (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.10.2017 - 10:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1543950
Anzahl Zeichen: 2602

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Mülheim a.d. Ruhr



Kategorie:

Arbeit



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aon Hewitt zu EU-Mobilitätsrichtlinie: Unternehmen teilweise schlecht vorbereitet / Regelung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Aon Hewitt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

HR-Manager versagen bei Langzeitzielen ...

Bei langfristigen Themen wie Diversity, Talentmanagement und Mitarbeiterengagement weist die Leistung von europäischen Personalabteilungen deutliche Defizite auf. Zu diesem Ergebnis kommt das 8. Europäische HR-Barometer von Aon Hewitt und dem Europ ...

Alle Meldungen von Aon Hewitt